Cybersicherheit für Apotheken: Strategien gegen digitale Risiken
In einer zunehmend digitalen Welt sind Apotheken, wie viele andere Unternehmen im Gesundheitswesen, immer stärker auf Technologie angewiesen. Diese Abhängigkeit bringt jedoch auch erhebliche Cyberrisiken mit sich. Die Bedrohung durch Cyberangriffe nimmt zu, und Apotheken müssen sich adäquat schützen, um die Sicherheit sensibler Patientendaten und die Integrität ihrer Dienstleistungen zu gewährleisten.
Cyberkriminelle zielen oft auf Apotheken ab, da diese über wertvolle Datenbanken verfügen, die persönliche Informationen, Medikationshistorien und sogar Zahlungsinformationen enthalten. Ein erfolgreicher Angriff kann verheerende Folgen haben, darunter Datenverlust, finanzielle Schäden und ein irreparabler Vertrauensverlust bei den Patienten.
Um sich vor diesen Bedrohungen zu schützen, müssen Apotheken mehrere Ebenen der Cyberabwehr implementieren. Erstens ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Software- und Systemkomponenten regelmäßig aktualisiert und gepatcht werden. Sicherheitsupdates schließen bekannte Schwachstellen, die sonst von Angreifern ausgenutzt werden könnten.
Zweitens sollten Apotheken in hochwertige Antivirus- und Antimalware-Programme investieren, um bösartige Software frühzeitig zu erkennen und zu blockieren. Diese Programme sollten kontinuierlich aktualisiert werden, um gegen die neuesten Bedrohungen gewappnet zu sein.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Implementierung von Firewalls und Intrusion-Detection-Systemen (IDS). Diese Werkzeuge überwachen den Datenverkehr und erkennen ungewöhnliche Aktivitäten, die auf einen möglichen Angriff hinweisen könnten. Ergänzend dazu sollten Apotheken Verschlüsselungstechnologien einsetzen, um Daten sowohl während der Übertragung als auch im Ruhezustand zu schützen.
Zusätzlich zu technischen Maßnahmen spielt auch die Schulung des Personals eine entscheidende Rolle. Mitarbeiter sollten regelmäßig über die neuesten Bedrohungen und Sicherheitspraktiken informiert werden. Phishing-Angriffe, bei denen Kriminelle versuchen, über gefälschte E-Mails oder Websites an vertrauliche Informationen zu gelangen, können durch geschultes Personal häufig abgewehrt werden.
Ein Notfallplan für den Fall eines erfolgreichen Angriffs ist ebenfalls unerlässlich. Dieser Plan sollte klare Anweisungen enthalten, wie auf einen Cybervorfall reagiert werden soll, einschließlich der Benachrichtigung der relevanten Behörden und der Wiederherstellung betroffener Systeme.
Neben diesen präventiven Maßnahmen können Apotheken auch durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Cybersecurity-Dienstleistern profitieren. Diese Experten bieten maßgeschneiderte Lösungen und kontinuierliche Überwachung, um sicherzustellen, dass die Systeme stets geschützt sind.
Abschließend ist es wichtig, dass Apotheken den Datenschutz und die Cybersicherheit als kontinuierlichen Prozess betrachten. Die Bedrohungslage entwickelt sich ständig weiter, und nur durch proaktive und umfassende Maßnahmen können Apotheken die Sicherheit ihrer Systeme und die Privatsphäre ihrer Patienten gewährleisten.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt viele Vorteile mit sich, birgt jedoch auch erhebliche Risiken. Apotheken stehen im Fadenkreuz von Cyberkriminellen, und ein erfolgreicher Angriff kann schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es unerlässlich, dass Apotheken in ihre Cybersicherheit investieren.
Es mag verlockend sein, diese Investitionen als optional zu betrachten, insbesondere angesichts der oft knappen Budgets. Doch die Realität ist, dass die Kosten und Schäden eines Cyberangriffs weitaus höher sein können als die Aufwendungen für präventive Maßnahmen. Ein Verlust an Patientendaten oder ein längerfristiger Ausfall der IT-Systeme kann das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttern und die Existenz der Apotheke gefährden.
Die Kombination aus regelmäßigen Software-Updates, robusten Sicherheitslösungen und umfassender Mitarbeiterschulung bildet das Fundament einer starken Cyberabwehr. Hinzu kommt die Notwendigkeit, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Ein gut durchdachter Notfallplan kann im Falle eines Angriffs den Unterschied zwischen einem kontrollierten Zwischenfall und einem katastrophalen Ausfall ausmachen.
Die Zusammenarbeit mit Cybersecurity-Experten kann Apotheken dabei helfen, ihre Abwehrmechanismen kontinuierlich zu verbessern und an die sich wandelnde Bedrohungslage anzupassen. Diese Partnerschaften ermöglichen es, stets auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen.
In einer Zeit, in der Cyberangriffe zur neuen Normalität geworden sind, ist es für Apotheken keine Frage des „Ob“, sondern des „Wann“ ein Angriff erfolgen wird. Die beste Verteidigung ist daher eine umfassende und proaktive Sicherheitsstrategie. Investitionen in die Cybersicherheit sind nicht nur notwendig, sie sind eine unerlässliche Versicherung für die Zukunft der Apotheken und die Sicherheit ihrer Patienten.
E-Rezept unter Druck: Formfehler belasten Apotheken und Patienten
Mit der Einführung des E-Rezepts sollte alles einfacher werden – weniger Papier, weniger Fehlerquellen, effizientere Prozesse. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild. Formfehler treten immer wieder auf und die Heilungsmöglichkeiten für Apotheken sind deutlich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen ein neues Rezept von der Praxis angefordert werden muss.
Bei den häufigsten Fehlern handelt es sich um fehlende oder fehlerhafte Angaben wie den Namen der Krankenkasse, den Kostenträgertyp, die Kassen-IK, die Lebenslange Arztnummer (LANR) und die Betriebsstättennummer (BSNR). Ebenso betroffen sind die Versichertennummer, Patientendaten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) und Arztdaten (Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Adresse, Telefonnummer). Besonders problematisch sind auch Fehler beim Aut-idem-Kreuz. In all diesen Fällen besteht keine Möglichkeit zur Heilung, sodass ein neues Rezept erforderlich ist.
Der Rahmenvertrag ermöglicht Apotheken jedoch einige Korrekturen. Diese umfassen unter anderem Abweichungen bei der Darreichungsform von Fertigarzneimitteln, Korrekturen der Gebrauchsanweisung bei Rezepturen und Änderungen der Dosierungsanweisung. Weitere Anpassungen betreffen die Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder Wirkstoffs, die Stärke eines Arzneimittels, die Zusammensetzung von Rezepturen sowie die abzugebende Menge. Diese Korrekturen setzen jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur voraus.
Ein weiterer Punkt, den Apotheken eigenständig heilen können, ist der Zuzahlungsstatus des Patienten. Mithilfe des Zusatzattributs 15 können sie festlegen, ob der Patient von der Zuzahlungspflicht befreit ist oder nicht.
Trotz dieser begrenzten Heilungsmöglichkeiten zeigt sich, dass das E-Rezept in der Praxis auf Hürden stößt, die eine reibungslose Abwicklung erschweren. Die Apotheken stehen vor der Herausforderung, einerseits die strengen Vorgaben einzuhalten und andererseits den Patienten möglichst schnell zu ihrem Medikament zu verhelfen.
Die Einführung des E-Rezepts war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt viele Vorteile mit sich – theoretisch. Doch die Praxis zeigt, dass wir noch weit von einem fehlerfreien System entfernt sind. Die Anzahl der Formfehler und die eingeschränkten Heilungsmöglichkeiten für Apotheken führen zu unnötigen Verzögerungen und Mehrarbeit. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Es kann nicht sein, dass Apotheken immer wieder mit unlösbaren Problemen konfrontiert werden, die letztlich auf den Schultern der Patienten ausgetragen werden. Die Tatsache, dass in vielen Fällen ein neues Rezept angefordert werden muss, zeigt deutlich, dass die derzeitigen Regularien nicht alltagstauglich sind. Die Gesundheit der Patienten darf nicht unter bürokratischen Hürden leiden.
Eine umfassende Überarbeitung des Systems und der Rahmenbedingungen ist notwendig. Es bedarf klarer Richtlinien und flexiblerer Heilungsmöglichkeiten, damit Apotheken ihren Aufgaben effizient nachkommen können. Nur so kann das E-Rezept wirklich zu einer Erleichterung im Alltag werden – für Ärzte, Apotheker und Patienten gleichermaßen. Die Digitalisierung ist der richtige Weg, aber sie muss praxistauglich gestaltet sein. Es ist an der Zeit, das E-Rezept auf den Prüfstand zu stellen und es den Bedürfnissen des Gesundheitswesens anzupassen.
Retaxation aufgrund fehlender Angaben: Apotheken in der Bürokratiefalle
In der Brunnen-Apotheke in Karlsbad-Ittersbach wurden seit September zahlreiche Impfungen gegen Grippe und Corona durchgeführt. Die Apotheke unter der Leitung von Isabel Denninger hat diesen Service bereitgestellt, um die örtliche Bevölkerung zu unterstützen und die Überlastung der Arztpraxen zu verringern. Doch nun sieht sich Denninger mit einer unerwarteten Herausforderung konfrontiert: einer Retaxation der Krankenkasse, weil auf den Impfbelegen der vollständige Name des impfenden Apothekers fehlte. Trotz Unterschrift und ordnungsgemäßem Stempel wurde die Erstattung verweigert.
„Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit“, äußerte sich Denninger verärgert. „Es sollte im ureigenen Interesse der Gesundheitspolitik liegen, dass Apotheken Impfungen anbieten.“ Insgesamt wurden drei Belege beanstandet, was zu einem Abzug von 129,32 Euro führte. Obwohl dieser Betrag nicht existenzbedrohend ist, befürchtet Denninger, dass weitere Retaxationen folgen könnten.
Die Brunnen-Apotheke hatte in den letzten Monaten pro Woche durchschnittlich zehn Grippe- und sechs Coronaimpfungen durchgeführt. Dieses Angebot wurde von den Patienten sehr gut angenommen, da die nahegelegenen Arztpraxen häufig überlaufen waren und lange Wartezeiten verursachten. In der Apotheke konnten die Patienten hingegen unkompliziert online Termine buchen und schnell geimpft werden.
Isabel Denninger plant, gegen die Retaxation Einspruch einzulegen und Unterstützung vom Apothekerverband zu suchen. „Wir werden über den Verband gehen. Ich bin gespannt, wie es weitergeht“, erklärte sie. Denninger hofft, dass durch ihren Einspruch auf die Problematik aufmerksam gemacht wird und es zu einer Änderung der Regularien kommt, um die Arbeit der Apotheken zu erleichtern.
Dieser Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Retax-Versicherung für Apotheken. Eine solche Versicherung könnte finanzielle Risiken abfedern, die durch formale Fehler entstehen, und den Apotheken ermöglichen, weiterhin wichtige Gesundheitsdienstleistungen anzubieten.
Die Retaxation der Brunnen-Apotheke in Karlsbad-Ittersbach aufgrund eines fehlenden Namens auf den Impfbelegen wirft ein bezeichnendes Licht auf die bürokratischen Hürden, denen Apotheken in Deutschland ausgesetzt sind. Isabel Denninger hat in ihrer Apotheke einen wertvollen Dienst angeboten, der den überlasteten Arztpraxen in der Umgebung entscheidend geholfen hat. Doch anstatt Anerkennung für ihre Bemühungen zu erhalten, wird sie nun finanziell bestraft.
Dieser Vorfall zeigt deutlich, wie dringend notwendig eine umfassende Retax-Versicherung für Apotheken ist. Eine solche Versicherung könnte helfen, die finanziellen Einbußen abzufangen, die durch formale Fehler entstehen. Apotheken spielen eine unverzichtbare Rolle im Gesundheitswesen, insbesondere in Zeiten von Pandemie und Grippewellen. Daher sollte es im Interesse der Gesundheitspolitik sein, diese wichtigen Dienste zu unterstützen und zu sichern.
Der Einspruch von Isabel Denninger ist ein wichtiger Schritt, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Hoffentlich führt er zu einer Diskussion über die aktuellen Regularien und deren Anpassung, um Apotheken zu entlasten. Es darf nicht sein, dass bürokratische Fehler die finanzielle Grundlage von Apotheken gefährden und damit letztlich die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beeinträchtigen.
Die Gesundheitspolitik muss hier klar Stellung beziehen und Lösungen finden, die den Apotheken den Rücken stärken, anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in Zukunft Apotheken als verlässliche Partner im Gesundheitswesen fungieren können.
Redcare: E-Rezepte treiben Umsatz, doch Apothekenschließungen bleiben ohne Einfluss
Redcare, ein führender Anbieter im Bereich der Versandapotheken, hat im zweiten Quartal 2024 einen Umsatz von rund 50 Millionen Euro mit rezeptpflichtigen Medikamenten erzielt. Dieser Anstieg von 37 Millionen Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres sowie im vorherigen Quartal wurde vor allem durch die im Mai eingeführte Methode zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht. CEO Olaf Heinrich bezeichnet die Einführung der NFC-Lösung als „erfolgreich umgesetzt“. Im Juni wurde ein weiterer Weg zur Einlösung von E-Rezepten über Apps von Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse (TK), AOK und Barmer etabliert, um verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Shop Apotheke zu beziehen.
Trotz der anhaltend hohen Zahl von Apothekenschließungen, die im ersten Halbjahr 283 Betriebe betraf, profitiert Redcare nach eigenen Angaben nicht signifikant von dieser Entwicklung. „Wir bekommen davon nur einen kleinen Teil ab“, erklärte Heinrich. Der gesamte Rx-Markt in Deutschland hat ein Volumen von rund 55 Milliarden Euro, wobei Redcare einen Marktanteil von 0,45 Prozent hält. Im Januar dieses Jahres lag der Anteil noch bei 0,27 Prozent, was auf ein Wachstum im hart umkämpften Markt hinweist. Auch andere Wettbewerber wie DocMorris haben die CardLink-Zulassung erhalten, während Gesund.de plant, Ende Juli zu starten.
Die Zahl der aktiven Kunden von Redcare lag im Juni bei 11,6 Millionen. Der durchschnittliche Warenkorbwert betrug im ersten Halbjahr 59,33 Euro, verglichen mit 58,41 Euro im Vorjahr. Dies zeigt, dass das Rx-Geschäft noch keinen großen Einfluss auf den durchschnittlichen Bestellwert hat. Interessanterweise gehen die meisten Bestellungen an Samstagen und Sonntagen ein, wobei besonders Chroniker ihre Verordnungen an die Versandapotheke senden.
Redcare steht exemplarisch für die Herausforderungen und Chancen im stark regulierten und wettbewerbsintensiven Markt der Versandapotheken. Die Einführung der NFC-Lösung und die zunehmende Nutzung von E-Rezepten zeigen den technologischen Fortschritt und die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens. Dennoch wird deutlich, dass strukturelle Veränderungen wie die Schließung traditioneller Apotheken nicht automatisch zu höheren Gewinnen für Versandapotheken führen. Der Wettbewerb bleibt intensiv, und die Marktanteile sind hart umkämpft. Für Redcare wird es entscheidend sein, weiterhin innovative Lösungen zu entwickeln und gleichzeitig die Bedürfnisse ihrer wachsenden Kundschaft im Auge zu behalten. Der kontinuierliche Anstieg der Kundenzahlen und die steigende Akzeptanz digitaler Gesundheitslösungen bieten jedoch eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum.
WIV-Apotheker suchen engagierten Nachwuchs für Generationswechsel
Die Fachgruppe WIV-Apotheker, eine Interessenvertretung für Apothekerinnen und Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung, ruft verstärkt nach engagierten Nachwuchskräften. Der Verein, der eine seit Jahren wachsende Berufsgruppe repräsentiert, sieht sich mit einem bevorstehenden Generationswechsel konfrontiert. Carl Ulrich Henneberg von Sanofi, der derzeitige Vorsitzende, sowie sein Stellvertreter Dr. Ulf Maywald, möchten ihre Positionen abgeben, um frischen Wind in die Organisation zu bringen und junge Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen.
Am 6. September findet das Jahrestreffen der WIV-Apotheker statt, bei dem auch ein neuer Vorstand gewählt werden soll. Die Fachgruppe betont die Notwendigkeit, die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker außerhalb der klassischen Offizin stärker zu vertreten. Besonders in politischen Diskussionen wie der Apothekenreform und den geplanten Apotheken ohne Approbierte hat sich die Gruppe zuletzt deutlich positioniert. Sie fordert auskömmliche Honorare und eine gut begründete Strukturreform, wobei eine Vertretung durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) nur stundenweise und mit verpflichtender Weiterqualifizierung infrage käme.
Die Fachgruppe WIV-Apotheker besteht seit 1950, ihre Ursprünge reichen jedoch bis zur 1931 gegründeten „Vereinigung der Industrieapotheker“ zurück. Im Jahr 2012 wurde sie als Verein im Vereinsregister zu Köln eingetragen. Finanziert wird der Verein durch Spenden, Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Der Verein hat derzeit rund 100 Mitglieder und organisiert ein- bis zweimal jährlich Treffen, die dem informellen beruflichen Austausch dienen. In der Satzung sind die Ziele breit gefasst: Förderung des Nachwuchses, Wissenstransfer, Fortbildung und Mitgestaltung der Berufspolitik.
Traditionell geht auch ein Sitz im Gesamtvorstand der ABDA an einen Vertreter der Fachgruppe. Die WIV-Apotheker streben den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks an, das die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in Kammerversammlungen vertritt. In den letzten Jahren war es jedoch eher ruhig um die Fachgruppe geworden. Der aktuelle Vorstand möchte dies ändern und die jüngere Generation aktiv einbinden.
Der Verein vertritt eine stetig wachsende Gruppe von Apothekerinnen und Apothekern. Während die Zahl der approbierten Apotheker in öffentlichen Apotheken laut ABDA seit 2005 um 15 Prozent auf knapp 53.200 gestiegen ist, hat sich die Anzahl der Apothekerinnen und Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung mehr als verdoppelt. Rund 13.600 Kolleginnen und Kollegen sind in diesen Bereichen tätig, davon 8.200 bei Herstellern, 1.700 an Universitäten, 1.100 in Behörden und Körperschaften, 600 an Lehranstalten und Berufsschulen und 300 bei der Bundeswehr.
In Nordrhein funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Offizin- und WIV-Apothekern gut, wie das Beispiel des Kammerpräsidenten Dr. Armin Hoffmann zeigt, der bei Bayer arbeitet und Initiator der Vereinsgründung war. In Baden-Württemberg steht mit Dr. Martin Braun von Schwabe ebenfalls ein Industrieapotheker an der Spitze der Kammer. In Berlin hingegen wurden Apotheker außerhalb der öffentlichen Apotheke von der Koalition in der Kammer ausgeschlossen, wahrscheinlich aufgrund einer geplanten Umstellung des Kammerbeitrags, die höhere Einkommen stärker belasten soll.
Die WIV-Apotheker hoffen, durch den Generationswechsel und die Wahl eines neuen Vorstands neuen Schwung in ihre Arbeit zu bringen und die Interessen ihrer wachsenden Mitgliederzahl noch besser vertreten zu können.
Der bevorstehende Generationswechsel bei den WIV-Apothekern bietet eine wertvolle Gelegenheit, die Relevanz und den Einfluss dieser wichtigen Berufsgruppe zu stärken. Die stetig wachsende Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung zeigt, dass es dringend notwendig ist, ihre Interessen in der Berufspolitik deutlicher zu vertreten. Junge und engagierte Mitglieder können frische Perspektiven und innovative Ideen einbringen, die den Verein und seine Ziele voranbringen. Die zukünftigen Herausforderungen der Berufspolitik erfordern eine starke, einheitliche Stimme, die sich für auskömmliche Honorare und gut begründete Strukturreformen einsetzt. Der Aufruf zur verstärkten Mitwirkung jüngerer Kolleginnen und Kollegen ist daher nicht nur begrüßenswert, sondern essenziell für die zukünftige Ausrichtung und Wirksamkeit der WIV-Apotheker.
Ab August: Neue JN.1-Covid-Impfstoffe für alle Altersgruppen verfügbar
Die Auslieferung der an die JN.1-Variante angepassten Covid-19-Impfstoffe steht unmittelbar bevor. Ab dem 6. August können Arztpraxen die neuen Impfstoffe bei Apotheken bestellen. Der Start der Auslieferung ist für den 12. August geplant, wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (Zepai) mitteilte. Es handelt sich um die vom Bund beschafften Comirnaty-Impfstoffe des Herstellers Biontech, die speziell auf die JN.1-Variante zugeschnitten sind.
Verfügbar sind Comirnaty JN.1 für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren mit einer Dosis von 30 μg, gekennzeichnet durch eine graue Kappe und sechs Dosen pro Vial. Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ist Comirnaty JN.1 mit einer Dosis von 10 μg erhältlich, erkennbar an der blauen Kappe und ebenfalls sechs Dosen pro Vial. Für die jüngste Altersgruppe von sechs Monaten bis vier Jahren gibt es Comirnaty JN.1 als Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion mit einer Dosis von 3 μg, gekennzeichnet durch eine gelbe Kappe, mit drei Dosen pro Vial, das vor der Anwendung verdünnt werden muss.
Mit der Einführung der neuen, an JN.1 angepassten Impfstoffe wird die Auslieferung der an die Omikron XBB.1.5-Variante angepassten Comirnaty-Impfstoffe eingestellt. Verbleibende Bestände in den Apotheken sollen fachgerecht entsorgt werden.
Der Nuvaxovid XBB1.5-Impfstoff bleibt bis zum Ablauf seiner Haltbarkeit am 31. August 2024 verfügbar. Danach ist auch dieser Impfstoff fachgerecht zu entsorgen. Ein an die JN.1-Variante angepasster Impfstoff von Novavax wird im Herbst erwartet.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt besonders gefährdeten Personengruppen, sich jährlich im Herbst impfen zu lassen. Zu diesen Gruppen gehören unter anderem Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab sechs Monaten mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 darstellen.
Die Einführung der an die JN.1-Variante angepassten Impfstoffe markiert einen wichtigen Fortschritt im anhaltenden Kampf gegen Covid-19. Die Anpassung der Impfstoffe an neue Virusvarianten ist entscheidend, um einen umfassenden Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Besonders gefährdete Gruppen, wie ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, profitieren erheblich von diesen spezifisch zugeschnittenen Impfstoffen. Die rechtzeitige Verfügbarkeit dieser Impfstoffe vor Beginn der Herbst- und Wintersaison ist von großer Bedeutung, um eine erneute Infektionswelle und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Die Empfehlung der Stiko zur jährlichen Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personen unterstreicht die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Impfschutzes und kann maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie beitragen.
Es ist nun entscheidend, dass die Bevölkerung diese neuen Impfangebote wahrnimmt und insbesondere die vulnerablen Gruppen sich impfen lassen. Nur durch eine hohe Impfbereitschaft kann die Verbreitung des Virus effektiv eingedämmt und die Belastung des Gesundheitssystems reduziert werden. Die kommenden Monate werden zeigen, wie erfolgreich die Einführung der neuen Impfstoffe verläuft und welchen Einfluss sie auf das Infektionsgeschehen haben wird.
Hitzewelle: Wie chronisch Kranke ihre Medikamente sicher lagern
Mit Beginn der Sommermonate stehen chronisch kranke Patient vor besonderen Herausforderungen, insbesondere wenn sie Insulin oder andere kühlpflichtige Medikamente verwenden. Während des Urlaubs ist es entscheidend, auf die richtige Lagerung dieser Medikamente zu achten, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten. Auch Medikamentenpflaster müssen vor Überhitzung geschützt werden, da sonst gefährliche Komplikationen drohen.
Hitzewellen können die Lagerungsbedingungen von Arzneimitteln erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Insuline, Augentropfen und Antikörper-Präparate sind empfindlich gegenüber hohen Temperaturen. Wenn die Temperaturgrenzen überschritten werden, kann dies zu einem Wirkverlust führen. Besonders gefährlich wird es bei wirkstoffhaltigen Pflastern, die bei starker Wärmezufuhr eine veränderte Freisetzungsrate entwickeln können. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer lebensbedrohlichen Überdosierung führen, insbesondere bei opioidhaltigen Pflastern.
Für den sicheren Transport dieser Medikamente während der Reise empfehlen sich Isoliertaschen oder Styroporbehälter, die mit Kühlakkus kombiniert werden. Wichtig ist, die Kühlelemente in Papier oder Folie einzuwickeln, um ein Festfrieren der Verpackung zu verhindern. Am Urlaubsziel angekommen, sollten die kühlpflichtigen Präparate schnellstmöglich in das Gemüsefach des Kühlschranks gelegt werden, da dort eine konstante Temperatur gewährleistet ist.
In vielen Urlaubsregionen gibt es jedoch nicht immer eine Möglichkeit zur Kühlung. Einige Hersteller bieten daher spezielle Kühltaschen an, die durch regelmäßige Befeuchtung eine Kühlwirkung erzielen. Eine Studie zeigt, dass ungeöffnete Ampullen und Patronen von kurz- und mittellangwirkendem Insulin sowie Mischinsulin bei Temperaturen von bis zu 25 °C maximal sechs Monate haltbar sind. Bei Temperaturen von bis zu 37 °C kann das Insulin maximal zwei Monate lang ohne klinisch relevanten Wirkverlust aufbewahrt werden. Da in vielen Urlaubsregionen Temperaturen bis zu 40 °C herrschen, ist eine Kühlung unbedingt erforderlich.
Neben Insulin gibt es weitere Darreichungsformen, die durch hohe Temperaturen gefährdet sind. Zäpfchen können schmelzen und sollten nicht mehr verwendet werden, wenn sie einmal geschmolzen sind. Cremes können bei hohen Temperaturen eine Phasentrennung erfahren, und Tabletten sowie Kapseln können durch Wärme und Feuchtigkeit ihre Oberfläche verändern und aufquellen, wodurch die optimale Wirkstoffabgabe nicht mehr gesichert ist. Auch Asthmasprays sind betroffen, da sich die Sprühbehälter stark aufheizen können, was die richtige Wirkstoffabgabe beeinträchtigt.
Eine sorgfältige Vorbereitung und die richtige Lagerung von Medikamenten sind daher unerlässlich, um die Gesundheit der Patient während der Sommermonate zu schützen.
Die Sommermonate stellen chronisch kranke Patient vor besondere Herausforderungen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Die richtige Lagerung von Insulin und anderen kühlpflichtigen Medikamenten ist von entscheidender Bedeutung, um deren Wirksamkeit zu erhalten und die Gesundheit der Betroffenen zu schützen.
Es ist alarmierend, dass viele Menschen die Risiken, die von hohen Temperaturen für ihre Medikamente ausgehen, unterschätzen. Ein Wirkverlust oder eine Überdosierung kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Die Bereitstellung geeigneter Transport- und Lagerungsmöglichkeiten sollte daher nicht nur eine Empfehlung, sondern eine Notwendigkeit sein.
Die Tatsache, dass einige Hersteller bereits spezielle Kühltaschen anbieten, zeigt, dass das Problem erkannt wurde. Dennoch muss das Bewusstsein für die korrekte Lagerung von Medikamenten weiter geschärft werden. Dies ist nicht nur eine Aufgabe der Patient, sondern auch der Gesundheitsexperten und Apotheker, die ihre Patient umfassend informieren und beraten sollten.
Der Sommerurlaub sollte eine Zeit der Erholung und Entspannung sein. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und die Beachtung wichtiger Lagerungstipps können chronisch kranke Patient sicherstellen, dass ihre Medikamente wirksam bleiben und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird. Nur so kann der Sommer wirklich sorgenfrei genossen werden.
BSI ergreift Maßnahmen nach weltweitem IT-Ausfall
Am Freitagmorgen, den 19. Juli, kam es weltweit zu erheblichen Ausfällen in Apotheken und anderen Branchen: Ein fehlerhaftes Update auf Microsoft-Rechnern mit dem Sicherheitsprogramm von Crowdstrike führte zu einem Totalausfall. Besonders betroffen waren Kunden von CompuGroup Medical (CGM) in Apotheken, aber auch Flughäfen, Banken, Versicherungen und zahlreiche andere Unternehmen erlitten Betriebsstörungen. Um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umfassende präventive Maßnahmen ergriffen.
Das BSI führte intensive Gespräche mit den Softwareunternehmen Crowdstrike und Microsoft und entwickelte erste präventive Maßnahmen. Weitere Gespräche mit anderen Softwareherstellern sind geplant, um diese Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Neben einer kurzfristigen Analyse erwartet das BSI von den beiden US-Unternehmen eine tiefgehende technische Untersuchung der genauen Ursachen des Ausfalls.
Eine der vorrangigen Maßnahmen des BSI besteht darin, sicherzustellen, dass Betriebssysteme selbst bei schwerwiegenden Fehlern mindestens im abgesicherten Modus gestartet werden können. Dies soll die Fehlerbehebung für die Betroffenen erleichtern. Langfristig zielt das BSI darauf ab, neue und resiliente Komponenten entwickeln zu lassen, die die gleiche Funktionalität und Schutzwirkung bieten, aber mit weniger tiefgreifenden Eingriffsrechten in die Betriebssysteme ausgestattet sind. Dies würde die Auswirkungen potenzieller Fehler minimieren.
Seit dem Vorfall steht das BSI in direktem Austausch mit Crowdstrike sowohl in Deutschland als auch in den USA. Gemeinsam wurden Sofortmaßnahmen beim Hersteller ergriffen und ein Workaround entwickelt. Neben der kurzfristigen Analyse der Betroffenheit in Deutschland wird das BSI auch eine Überprüfung des aktuellen und weiterentwickelten Testkonzepts von Crowdstrike durchführen und weitere Maßnahmen mit dem texanischen Unternehmen klären.
Organisationen, die Produkte von Crowdstrike nutzen, sollen über die grundlegenden Betriebsrisiken informiert und zur Schaffung ausreichender betrieblicher Redundanzen für kritische Einsatzszenarien aufgeklärt werden.
Schätzungen von Microsoft zufolge waren weltweit etwa 8,5 Millionen Windows-Computer von dem Ausfall am 19. Juli betroffen. Der Luftverkehr war besonders stark betroffen, aber auch Krankenhäuser und Supermärkte hatten mit Problemen zu kämpfen. Crowdstrike stellte nachträglich fest, dass die Test-Mechanismen für ein Update eine fehlerhafte Datei durchließen, die auf Windows-Rechnern zum berüchtigten „Blue Screen of Death“ führte.
Die Test-Systeme von Crowdstrike sollen nun verbessert werden, und Updates sollen künftig schrittweise ausgespielt werden, um zu verhindern, dass eventuelle Probleme sofort alle Kunden betreffen. Der Cybersecurity-Spezialist hat angekündigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit ihrer Software zu erhöhen.
Der Totalausfall am 19. Juli hat gezeigt, wie anfällig unsere digitale Infrastruktur ist und welche weitreichenden Folgen ein einzelnes fehlerhaftes Update haben kann. Die rasche Reaktion des BSI und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Softwareherstellern sind zu begrüßen. Es ist entscheidend, dass Systeme so konzipiert werden, dass sie selbst bei schwerwiegenden Fehlern stabil bleiben und sich leicht reparieren lassen. Die geplanten Maßnahmen, wie das Booten im abgesicherten Modus und die Entwicklung resilienter Komponenten, sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Doch die Vorfälle verdeutlichen auch die Notwendigkeit für eine tiefgreifendere Überprüfung und Verbesserung der Testverfahren bei Software-Updates. Nur so kann sichergestellt werden, dass derartige Störungen in Zukunft vermieden werden. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Herstellern, sondern auch bei den Nutzern, sich über Betriebsrisiken zu informieren und entsprechende Redundanzen zu schaffen. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Gewährleistung der IT-Sicherheit eine gemeinsame Aufgabe, die höchste Priorität haben sollte.
Manne Lucha verspricht Unterstützung: Baden-Württemberg steht fest hinter den Apotheken
Am Montag besuchte der Grünen-Politiker und Landesgesundheitsminister Manne Lucha zusammen mit seiner Parteikollegin Petra Krebs im Rahmen seiner Sommertour die Beckersche Apotheke in Bad Waldsee. In einem intensiven, 90-minütigen Gespräch mit den Apothekern Florian Becker und Martin Buck wurden die aktuellen Herausforderungen und Zukunftspläne der Apothekenlandschaft detailliert diskutiert. Becker, der auch Vizepräsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) ist, hatte den Besuch im Rahmen der LAV-Initiative „Wir müssen reden“ arrangiert. Nach anfänglichen Terminfindungsschwierigkeiten konnte der Besuch nun stattfinden.
Lucha zeigte sich bei seinem Besuch deutlich solidarisch mit den Apotheken und betonte, dass Baden-Württemberg fest hinter ihnen stehe. Im Gespräch sprach er sich für eine „Sicherstellungspauschale“ aus und lehnte „Pseudo-Apotheken ohne Approbierte“ klar ab. Lucha versprach, auf Landesebene alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um die Apotheken zu unterstützen.
Die Apothekenvertreter nutzten die Gelegenheit, um Lucha über die Folgen der neuen Honorar-Umverteilungspläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu informieren. Laut Becker zeigte sich Lucha genervt von Lauterbachs schrittweiser Vorgehensweise und den ständigen Änderungen. Auch Themen wie Telepharmazie und die Umsetzbarkeit der PTA-Vertretung wurden ausführlich besprochen. Becker betonte, dass Telepharmazie in der Praxis nicht umsetzbar sei und dass seine PTAs die zusätzliche Verantwortung nicht übernehmen möchten. Zudem seien qualifizierte PTAs schwer zu finden.
Becker hofft nun, dass Baden-Württemberg im Bundesrat alles tun wird, um das drohende Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) in seiner aktuellen Form zu verhindern.
Parallel dazu empfing Tatjana Zambo, LAV-Chefin, den CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker in ihrer Apotheke. Auch hier stand das geplante ApoRG im Fokus. Zambo warnte, dass die Existenz der Apotheken auf dem Spiel stehe und kritisierte die geplante Reduktion der Präsenzpflicht sowie die Einführung einer Video-Aufsicht. Whittaker zeigte wenig Verständnis für Lauterbachs Pläne und betonte, dass Apotheken eine tragende Säule des Gesundheitssystems bleiben müssten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde die Reform kritisch begleiten und forderte Verbesserungen im System.
Die aktuellen Diskussionen rund um die Apothekenreform zeigen eindrücklich, wie wichtig eine starke und gut unterstützte Apothekenlandschaft für das Gesundheitssystem ist. Die Besuche von Manne Lucha und Kai Whittaker verdeutlichen, dass parteiübergreifend ein Bewusstsein für die Herausforderungen und Sorgen der Apotheken besteht. Luchas Engagement und seine klare Positionierung für die Apotheken sind ein wichtiges Signal an alle Beteiligten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Unterstützung auch auf Bundesebene Wirkung zeigt und die Reformpläne kritisch hinterfragt werden. Die Sicherstellung einer qualifizierten pharmazeutischen Versorgung darf nicht durch bürokratische Hürden und unpraktikable Lösungen gefährdet werden. Die Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems und müssen als solche gestärkt und unterstützt werden.
Initiative in den Sommerferien: HPV-Impfung zum Schutz unserer Kinder
Die Initiative „Entschieden. Gegen Krebs“ des Pharmakonzerns MSD setzt sich in den Sommerferien intensiv für die Aufklärung über Humane Papillomviren (HPV) und die damit verbundene Gesundheitsvorsorge ein. Ziel der Kampagne ist es, Eltern und Kinder über die Risiken einer HPV-Infektion und die Bedeutung der HPV-Impfung aufzuklären. Prominente Unterstützer wie Susan Sideropoulos und Hadnet Tesfai sowie Fachärzte und Kooperationspartner wie die AOK, AXA und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte tragen zur Verbreitung der Botschaft bei.
HPV ist eine weit verbreitete Virusinfektion. Etwa 85 bis 90 Prozent der Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV, was etwa neun von zehn Menschen entspricht. Angesichts dieser hohen Infektionsrate ist das Wissen über HPV und die präventiven Maßnahmen, insbesondere die Impfung, von großer Bedeutung. Die HPV-Impfung, die bereits ab dem neunten Lebensjahr empfohlen wird, stellt die wichtigste Maßnahme dar, um bestimmten HPV-bedingten Erkrankungen vorzubeugen.
Um das Bewusstsein der Eltern zu schärfen, hat MSD die Initiative „Entschieden. Gegen Krebs“ ins Leben gerufen. Unterstützt wird diese von prominenten Botschaftern, Fachärzten und wichtigen Kooperationspartnern. Eine Checkliste für den Schulwechsel soll Eltern und Kinder zusätzlich auf die Notwendigkeit der Gesundheitsvorsorge aufmerksam machen.
Dr. Vitor Gatinho, ein bekannter Gesundheitsaufklärer in den sozialen Medien und selbst Vater, betont die Wichtigkeit eines umfassenden Gesundheitschecks vor dem Schulwechsel. Er empfiehlt Eltern, ihre Kinder vor dem neuen Lebensabschnitt zum Arzt zu bringen und den Impfausweis zu aktualisieren. Der Schulwechsel sei eine Zeit, in der viele Dinge bedacht werden müssen, und Gesundheitsthemen oft in den Hintergrund geraten. Eine HPV-Impfung kann dabei einen entscheidenden Unterschied für die Zukunft der Kinder machen.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Kinderarzt Ralph Köllges weist darauf hin, dass Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren noch gut in die pädiatrische Versorgung eingebunden sind. In der Pubertät hingegen befinden sie sich oft im medizinischen Niemandsland und sind weder in der Kinder- noch in der hausärztlichen Versorgung vollständig eingebunden. Daher unterstützt er die rechtzeitige Aktivierung zur HPV-Impfung zum Schulwechsel.
Weltweit ist etwa eine von 20 Krebserkrankungen auf HPV zurückzuführen. Dennoch wissen viele Eltern kaum etwas über dieses Thema. Die Initiative „Entschieden. Gegen Krebs“ möchte nicht nur informieren, sondern auch praktische Tipps geben, wie Eltern das Thema angehen können. Fernsehmoderatorin und Botschafterin Hadnet Tesfai betont die Notwendigkeit umfassender Aufklärung. Es sei wichtig, dass Eltern, Ärzte und Familien ohne Scham über HPV sprechen und die Möglichkeiten der Prävention durch die HPV-Impfung kennen.
Die Initiative „Entschieden. Gegen Krebs“ setzt sich somit für eine bessere Aufklärung über HPV und die Bedeutung der HPV-Impfung ein. Durch gezielte Information und Unterstützung sollen Eltern und Kinder frühzeitig für das Thema sensibilisiert werden, um langfristig HPV-bedingte Erkrankungen zu verhindern.
Die Initiative „Entschieden. Gegen Krebs“ ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenden Gesundheitsvorsorge und Krebsprävention. Die hohe Prävalenz von HPV und die potenziellen gesundheitlichen Folgen machen eine frühzeitige Aufklärung und Impfung unerlässlich. Es ist erfreulich zu sehen, dass prominente Persönlichkeiten und Fachleute gemeinsam an einem Strang ziehen, um das Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schärfen.
Der Schulwechsel bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, die HPV-Impfung in die Gesundheitsvorsorge von Kindern zu integrieren. In dieser Zeit sind die Kinder noch gut in die pädiatrische Versorgung eingebunden und die Eltern empfänglicher für gesundheitliche Ratschläge. Die Einbindung von Prominenten und die Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Fachverbänden stärken die Glaubwürdigkeit und Reichweite der Kampagne.
Trotz der Bedeutung der HPV-Impfung ist das Wissen über HPV in der Bevölkerung noch immer begrenzt. Es bedarf kontinuierlicher Aufklärungsarbeit und offener Kommunikation, um Vorurteile und Wissenslücken zu überwinden. Ärzte und Eltern müssen ermutigt werden, ohne Scham über HPV zu sprechen und die Impfungen rechtzeitig durchzuführen.
Insgesamt stellt die Initiative „Entschieden. Gegen Krebs“ einen wertvollen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit dar. Sie erinnert uns daran, dass Prävention besser ist als Heilung und dass wir die Gesundheit unserer Kinder durch frühzeitige Maßnahmen nachhaltig schützen können.
Overwiening warnt vor Folgen: Lauterbachs Apothekenreform in der Kritik
Die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stößt zunehmend auf heftige Kritik. Am vergangenen Freitag (26. Juli) veröffentlichten sowohl das Nachrichtenmagazin »Focus« als auch das ZDF-Magazin »Volle Kanne« ausführliche Berichte, die die umstrittenen Pläne des Ministers thematisieren.
Der »Focus«-Artikel mit dem Titel »Keine Hilfe auf Rezept« widmet sich auf vier Seiten der geplanten Reform und lässt führende Vertreter der Apothekerbranche zu Wort kommen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), und Michael Kuck, CEO der Noweda Apothekergenossenschaft, äußern sich darin äußerst kritisch. Laut Overwiening werde die Reform viele Apotheken unrentabel machen und ruinieren. Michael Kuck betont, dass die Strukturen vor Ort gestärkt werden müssten, während die geplanten Maßnahmen das Gegenteil bewirkten.
Ein zentrales Element der Kritik ist die geplante Vertretung durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Overwiening unterstreicht, dass der Apotheker vor Ort das Leitbild des Berufsstandes sei. Apotheken bieten einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung und seien unerlässlich für die Beratung bei Erkrankungen, Zwischenfällen und Rückfällen. Diese Qualität sei durch die Reform in Gefahr, so die ABDA-Präsidentin.
Die finanzielle Lage der Apotheken wird ebenfalls thematisiert. Overwiening fordert, dass die Vergütung der Kern der Reform sein müsse, um den Betrieb der Apotheken rentabel zu machen. Die Apotheken leisteten große Anstrengungen, um trotz häufiger Lieferengpässe eine sichere Versorgung zu gewährleisten und benötigten dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich. Kuck kritisiert die geplante Anpassung der Honorare als marginale Umverteilung, die ohnehin geschwächte Apotheken weiter belasten würde, ohne andere zu stärken.
Laut dem »Focus« steckt Lauterbach in einem Dilemma: Die Krankenkassen ächzen unter den steigenden Gesundheitsausgaben und auch im Bundeshaushalt fehlt es an Geld. Der Minister versucht, die knappen Mittel umzuverteilen, um Apotheken im ländlichen Raum zu stärken. Doch die Annahmen, auf denen die Honoraranpassung basiert, seien falsch, erklärt Kuck. Es brauche allgemein höhere Honorare, auch um teure Medikamente vorrätig zu halten.
Die Reformpläne stoßen nicht nur bei der Opposition, sondern auch innerhalb der eigenen Regierung auf deutliche Kritik. Der »Focus« verweist auf die Faustregel des SPD-Politikers Peter Struck: »Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist.«
Auch das ZDF-Magazin »Volle Kanne« berichtete über das Reformvorhaben. Ein Team des Senders besuchte die Apotheke von Ulrich Stamm in Meerbusch (NRW). Stamm beschrieb die schwierige finanzielle Lage der Apotheken und bezeichnete die Umverteilungspläne als »Unsinn«. Apotheken in Ballungsgebieten würden unter dem Kostendruck leiden und gezwungen sein, ihre Dienstleistungen zu reduzieren.
Overwiening äußerte sich im ZDF ebenfalls kritisch zur geplanten PTA-Vertretung und betonte, dass eine qualitativ hochwertige Beratung und Versorgung nur durch Apothekerinnen und Apotheker gewährleistet werden könne. Die Pläne des Gesundheitsministeriums bedeuteten eine Kürzung von Leistungen für die Patienten.
Angesichts des breiten Widerstands aus der Branche und der politischen Landschaft bleibt die Diskussion um die Apothekenreform spannend. Ob und in welcher Form die Reform letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sorgt für Unruhe und berechtigte Besorgnis in der Branche. Während die Intention, Apotheken in ländlichen Gebieten zu stärken, lobenswert ist, offenbaren die geplanten Maßnahmen grundlegende Fehlannahmen und eine realitätsferne Herangehensweise.
Apotheken sind unverzichtbare Pfeiler der Gesundheitsversorgung, bieten niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Beratung und sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Eine Reform, die diese Strukturen schwächt, anstatt sie zu stärken, gefährdet die Versorgungssicherheit und belastet die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage vieler Apotheken zusätzlich.
Die Forderung nach einer angemessenen Vergütung ist keine neue, sondern eine längst überfällige. Ohne sie wird es kaum möglich sein, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, seien es Lieferengpässe, steigende Betriebskosten oder die Vorhaltung teurer Medikamente.
Lauterbachs Reformvorhaben scheint dem Grundsatz »gut gemeint ist nicht gut gemacht« zu folgen. Es bedarf einer grundlegenden Überarbeitung und einer stärkeren Einbeziehung der betroffenen Apotheken, um eine praxisnahe und nachhaltige Lösung zu finden. Andernfalls droht die Reform, mehr Schaden anzurichten als Nutzen zu bringen.
Empfehlungen zur Flüssigkeitszufuhr für Kleinkinder: So bleiben die Jüngsten gut hydriert
Eltern sind oft besorgt, ob ihre Kleinkinder ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen, besonders an heißen Tagen. Das Netzwerk »Gesund ins Leben« hat nun Empfehlungen herausgegeben, die Eltern bei der richtigen Flüssigkeitszufuhr für ihre Kinder unterstützen sollen. Laut dem Netzwerk sollten Kinder im Alter zwischen einem und vier Jahren täglich etwa 820 Milliliter Flüssigkeit zu sich nehmen. Bei hohen Temperaturen oder intensiver körperlicher Aktivität sollte diese Menge entsprechend erhöht werden.
Wasser gilt als das beste Getränk, um den Durst von Kleinkindern zu löschen. Ebenso geeignet sind ungesüßte und zuckerfreie Kräuter- oder Früchtetees. Experten raten dazu, die Sorten regelmäßig zu wechseln, um Abwechslung zu bieten und die Akzeptanz zu erhöhen.
Zuckerhaltige Limonaden und Fruchtsäfte können dagegen das Risiko für Übergewicht und Karies erhöhen. Zudem können manche Kinder auf den in Säften enthaltenen Fruchtzucker mit Bauchschmerzen und Durchfall reagieren, wenn sie zu viel davon trinken. Getränke mit Alkohol oder Koffein sind für Kleinkinder grundsätzlich tabu, und auch bei Eistees ist Vorsicht geboten, da sie oft Koffein enthalten können.
Um sicherzustellen, dass Kinder genug trinken, sollten Eltern regelmäßig Getränke anbieten – sowohl zu den Mahlzeiten als auch zwischendurch. Es wird empfohlen, kindgerechte Becher zu verwenden, die robust und bruchsicher sind.
Die Einhaltung dieser Richtlinien soll sicherstellen, dass Kleinkinder ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen und gleichzeitig gesund bleiben.
Die neuen Empfehlungen des Netzwerks »Gesund ins Leben« sind ein wichtiger Schritt, um Eltern in ihrer täglichen Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder zu unterstützen. Die Betonung auf Wasser und ungesüßte Tees als Hauptquellen der Flüssigkeitszufuhr ist besonders begrüßenswert, da sie den Grundstein für gesunde Trinkgewohnheiten legen. Eltern sollten diese Richtlinien nicht als starren Rahmen, sondern als hilfreiche Orientierung sehen.
In einer Zeit, in der zuckerhaltige Getränke allgegenwärtig sind, ist es entscheidend, Kindern von klein auf die Bedeutung einer gesunden Flüssigkeitszufuhr zu vermitteln. Die Vermeidung von zucker- und koffeinhaltigen Getränken kann langfristig dazu beitragen, Übergewicht und andere gesundheitliche Probleme zu verhindern. Es liegt an uns, als Gesellschaft, diese Empfehlungen ernst zu nehmen und umzusetzen, um unseren Kindern eine gesunde und ausgewogene Entwicklung zu ermöglichen.
Datenschutzdebatte bei der Welt-Aids-Konferenz: Umstrittener Registrierungsprozess sorgt für Aufsehen
Fast 10.000 Teilnehmende besuchten in der vergangenen Woche die Welt-Aids-Konferenz in München, während weitere 2000 online teilnahmen. Inhaltlich war die Konferenz ein Erfolg, jedoch fiel auf, dass der Registrierungsprozess des Veranstalters neugierig anmutete. Die Konferenz wurde von der Internationalen Aids-Gesellschaft (IAS) mit Sitz in Genf, Schweiz, organisiert. Um sich anzumelden, mussten Teilnehmer ein IAS-Konto erstellen, wobei E-Mail-Adresse und Passwort nicht ausreichten. Zusätzlich wurden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Nationalität abgefragt.
Besonders auffällig waren jedoch weitere persönliche Fragen: Im Auswahlmenü konnte das Geschlecht mit männlich, weiblich, nicht binär oder geschlechtlich nicht konform angegeben werden. Es war möglich, keine Angabe zu machen oder „andere“ zu wählen. Anschließend wurde gefragt, ob diese Identität der Geschlechtsbestimmung bei der Geburt entspricht.
Nach einigen Fragen zur Organisation, in der das künftige Mitglied tätig ist, wurden hochpersönliche Details abgefragt. Dazu gehörte, ob die Person mit HIV lebt und ihre sexuelle Orientierung, wobei Optionen wie schwul oder lesbisch, hetero-, bi- oder asexuell zur Auswahl standen. Auch hier konnte die Angabe verweigert werden.
Die Wissbegierde im Registrierungsprozess überraschte viele. Auf Nachfrage ein IAS-Sprecher, dass die Möglichkeit, die sexuelle Orientierung anzugeben, angeboten wird, um ein einladendes Umfeld für LGBTQ+-Personen zu schaffen, die einen Großteil der Last der HIV-Pandemie tragen. Es sei jedoch nicht obligatorisch, diese Informationen preiszugeben, genauso wenig wie den HIV-Status.
Der IAS-Sprecher bestätigte, dass die Erstellung eines IAS-Kontos notwendig sei, um sich für eine IAS-Konferenz anzumelden. Dies sei technisch gesehen ein separater, aber für viele Erstteilnehmer verknüpfter Prozess. „Welche persönlichen Daten wir sammeln, unterliegt unserer IAS-Datenschutzrichtlinie.“ Zudem würden diese Daten nicht außerhalb der Organisation oder mit dem Registrierungspersonal geteilt, sondern intern zur Programmgestaltung verwendet.
Das Datenschutzrecht kennt den Grundsatz der Datensparsamkeit, bei der Erhebung hochsensibler persönlicher Daten wie Gesundheitsdaten sind die Vorgaben noch strenger. Das IAS erklärte hierzu: „Wir halten uns an eine strenge Datenschutzrichtlinie, verlangen nicht, dass Mitglieder persönliche Informationen preisgeben, wenn sie dies nicht möchten, und teilen diese Daten nicht außerhalb der Organisation.“
Laut dem IAS-Sprecher gab es bisher keine Kritik von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Registrierungsprozess. Es gebe jedoch Anfragen von Medien, wie viele Menschen mit HIV an den Konferenzen teilnehmen. Die Datenschutzrichtlinien verböten jedoch die Preisgabe dieser Information.
Die Welt-Aids-Konferenz in München war zweifellos ein inhaltlicher Erfolg, doch der Registrierungsprozess wirft Fragen auf. Die detaillierten persönlichen Informationen, die von den Teilnehmern verlangt werden, könnten als übertrieben neugierig betrachtet werden. Die IAS argumentiert, dass die Angaben zur sexuellen Orientierung und HIV-Status helfen sollen, ein inklusiveres Umfeld für die LGBTQ+-Gemeinschaft zu schaffen. Dies ist ein nobler Ansatz, jedoch bleibt die Frage, ob die Erhebung solch sensibler Daten wirklich notwendig ist.
Auf der anderen Seite steht die Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien, die sicherstellen sollen, dass diese Daten nicht missbraucht werden. Trotzdem könnten einige Teilnehmer zögern, persönliche Informationen preiszugeben, selbst mit der Zusicherung des Schutzes durch die IAS.
Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik am Registrierungsprozess lauter wird und ob die IAS möglicherweise Anpassungen vornehmen wird, um das Vertrauen der Teilnehmer zu stärken. In einer Zeit, in der Datenschutz und Privatsphäre immer wichtiger werden, müssen Organisationen wie die IAS den Spagat zwischen dem Sammeln nützlicher Daten und dem Schutz der Privatsphäre ihrer Mitglieder meistern.
Reisen mit Herzkrankheit: Sicher unterwegs mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen
Menschen mit Herzkrankheit können trotz ihrer Erkrankung sicher verreisen, solange sie einige wichtige Punkte beachten und sich gut vorbereiten. Experten empfehlen, den Rat des behandelnden Kardiologen einzuholen und das Reiseziel sorgfältig auszuwählen. „Ihr Kardiologe kann Ihnen spezifische Empfehlungen geben, die auf Ihr Risikoprofil zugeschnitten sind“, sagt Professor Dr. Thomas Meinertz, Herzspezialist und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.
Besonders drei Faktoren stellen für Herzkranke ein erhöhtes Risiko dar: Hitze, Höhe und Luftqualität. Sehr hohe Temperaturen von 30 Grad und mehr können für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gefährlich werden und zu Kreislaufkollaps oder Herzrhythmusstörungen führen. Auch Aufenthalte in großen Höhen sollten vermieden werden, da der abnehmende Luftdruck und der geringere Sauerstoffgehalt in der Luft das Herz belasten können. Zudem ist es ratsam, sich bei Städtetrips über die Luftqualität am Urlaubsort zu informieren, da Schadstoffe in der Luft Entzündungen und Gefäßerkrankungen verstärken können.
Symptome wie Engegefühl im Brustbereich, Luftnot bei geringer Belastung oder wiederholte Schwindelanfälle sind ernstzunehmende Warnsignale, bei denen Betroffene lieber auf eine Reise verzichten und einen Arzt aufsuchen sollten. Eine ärztliche Untersuchung rund drei Wochen vor der Reise ist ebenfalls ratsam, um den aktuellen Gesundheitszustand zu überprüfen und mögliche Risiken zu minimieren.
Um einen sicheren und erholsamen Urlaub zu gewährleisten, sollten Herzkranke ausreichend Medikamente mitführen, Notfallkontakte bereithalten und eine Reiseversicherung abschließen, die Vorerkrankungen abdeckt. Pausen, ausreichend Flüssigkeitszufuhr und angepasste Aktivitäten sind weitere Maßnahmen, die zu einem sicheren Reiseerlebnis beitragen können.
Die Möglichkeit, trotz einer Herzkrankheit zu verreisen, ist für viele Betroffene ein bedeutendes Stück Lebensqualität. Dabei ist jedoch eine sorgfältige Planung unerlässlich, um Risiken zu minimieren und die Reise genießen zu können. Der Rat von Experten und der Austausch mit dem behandelnden Arzt sind hierbei von unschätzbarem Wert. Indem man sich gut vorbereitet und auf Warnsignale des Körpers achtet, können auch Menschen mit Herzkrankheit die Welt sicher erkunden. Es ist ermutigend zu sehen, dass mit der richtigen Vorsorge und Planung auch für Herzkranke unvergessliche Reiseerlebnisse möglich sind.
Von Engin Günder, Fachjournalist