Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. Das Gesetz geht dann davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist. Generell besteht bei Scheidung in Deutschland Anwaltspflicht, das heißt, die Eheleute müssen mindestens einen Anwalt einschalten. Sind sich beide in allen Punkten einig, ist es kostengünstiger, nur einen Anwalt zu beauftragen. Der „Prozesskostenrechner“ auf dem Internetportal www.scheidung.de gibt schnelle Auskunft darüber, welche Einsparungen hier möglich sind. Grundlage zur Ermittlung des Streitwertes sind die ehelichen Nettoeinkommen pro Monat. Betragen diese zum Beispiel 1800.- und 1200.- Euro, liegen die Verfahrenskosten mit einem Anwalt etwa bei 1700.-, mit zwei Anwälten bei circa 3000.- Euro. Gibt es bei den Ehegatten Unsicherheit oder Uneinigkeit, zum Beispiel bezüglich Unterhalt oder Kindschaftssachen, sollten besser beide einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten der Scheidung selbst, das heißt die anwaltliche Vertretung vor Gericht und die Gerichtskosten, sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Eheleute mit geringem Einkommen können Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe vom Staat beantragen.
Die so genannte Online-Scheidung eignet sich vor allem für Scheidungswillige, die sich gütlich einigen wollen. Hierbei erhält ein Rechtsanwalt per Internet den Auftrag zur Einreichung eines Scheidungsantrages. Nur ein Ehepartner erteilt das Mandat, nur für diesen einen Anwalt fallen Kosten an. Das Ehescheidungsformular wird ausgefüllt und online (oder per Fax) übersandt. Dadurch entfallen Terminabsprachen und persönliche Besuche beim Anwalt; es wird also Zeit eingespart, die zum Beispiel für Arbeit oder Freizeit genutzt werden kann. Der Rechtsanwalt und das Gericht veranlassen dann alles Weitere. Persönlich erscheinen müssen die Eheleute nur mit ihrem Anwalt am Ende des Verfahrens zum Scheidungstermin vor Gericht, der bei einer einvernehmlichen Scheidung etwa 15 Minuten dauert.
Die Webseite www.scheidung.de bietet diese Möglichkeit zur „Online-Scheidung“. „Das ist ein Service unserer Kooperationsanwälte“, so Dr. Christopher Pruefer, Geschäftsführer des Portals. „Bei diesen stimmt die Qualität in der Durchführung, davon haben wir uns persönlich überzeugt.“ Zur „Online-Scheidung“ und zu allen weiteren Aspekten einer Scheidung gibt es gründliche Beratung auf der Webseite. Gut informiert zu sein, bedeutet ja schließlich, Fallstricke zu vermeiden. Die Netzseite ermöglicht nicht bloß einen klaren Überblick über die Scheidung selbst, sondern auch über Dinge, die es für die Zeit nach der Scheidung zu bedenken gilt (z.B. Unterhalt, Rentenanspruch, Regelungen bezüglich der Kinder und Wohnung). Die Nutzer des Portals können so für sich auch den finanziell besten Weg finden und Kosten sparen.
Das Internetportal www.scheidung.de bietet seit Herbst 2005 umfassende Beratung und Dienstleistungen zu den Themen Trennung, Scheidung und Neubeginn. Das gilt für Ehen, aber ebenso für nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Scheidung.de wird vom deutschen Sitz der Added Life Value Ltd. in Krefeld betrieben. In Frankreich hat das Unternehmen die entsprechende Seite www.divorce.fr eingerichtet.