Im Streitfall muss laut ACE jedoch nachgewiesen werden, dass der Kraftstoffverbrauch tatsächlich so hoch ist, dass von einem Fehler im Rechtssinne gesprochen werden kann. Dabei dürften nicht "Äpfel mit Birnen" verglichen werden. Auch die Rechtsprechung gehe davon aus, dass der Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs aus den verschiedensten Gründen höher sein könne als im Prospekt angegeben. Deshalb müssten im Rahmen eines solchen Rechtsstreits die Verbrauchswerte unter den "Laborbedingungen" ermittelt werden, die auch den Prospektangaben zugrunde gelegen haben. Hierfür sei in der Regel ein teures Sachverständigengutachten erforderlich.
Erst wenn sich aufgrund eines solchen Gutachtens Abweichungen von 10 Prozent oder mehr in einem Bereich ergeben, kann man laut ACE an eine Wandelung denken. Feste Grenzwerte für die vom Kunden hinzunehmenden Toleranzen beim Kraftstoffverbrauch habe die Rechtsprechung bislang nicht entwickelt.