Die Weste ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht.
Wie der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart berichtete, gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen. Nach Informationen des Clubs werden Zuwiderhandlungen vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.
Der ACE plädierte erneut dafür, die Warnwestenpflicht für Kraftfahrer europaweit einheitlich zu regeln. In Deutschland gilt bisher eine Warnwestenpflicht nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.