Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart berichtete, sollen die bei einem Straßenraub eingesetzten Motorräder und Motorroller künftig konfisziert werden.
Schärfere Vorschriften sieht die italienische Straßenverkehrsordnung neuerdings bei Verstoß gegen die häufig von Vespa-Fahrern vernachlässigte Helmpflicht vor. Bestraft wird auch hier mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs und zwar für die Dauer von 60 Tagen, bei wiederholtem Verstoß für weitere 90 Tage. Zusätzlich wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 - 170 Euro verhängt. Das Bußgeld müssen auch unbehelmte Beifahrer entrichten.
Neues Verfahren für Bußgelder in Belgien
Laut ACE gibt es bei Verstoß gegen belgische Verkehrsvorschriften künftig zwei mögliche unterschiedliche Verfahren. Entweder wird die verhängte Geldbuße gleich vor Ort unter Verzicht jeglicher Rechtsmittel beglichen. Oder aber der mutmaßliche Verkehrssünder entscheidet sich für ein Überprüfungsverfahren, wonach er als Sicherheitsleistung ein Geldbetrag in Höhe der Geldbuße sowie ein Betrag für die Verfahrenskosten hinterlegen muss. Stellt sich die Unschuld des Betroffenen heraus, wird die Sicherheitsleistung erstattet. Im Falle einer Verurteilung wird die Vorauszahlung mit dem festgesetzten Bußgeld und den Gerichtskosten verrechnet, teilte der ACE unter Berufung auf Angaben des Bundesverkehrsministeriums in Berlin mit.