Auch viele kleine und mittelständische Betriebe profitieren von dem ungebrochenen Interesse an deutschen Produkten und Dienstleistungen in Frankreich. Insbesondere Unternehmen, die in grenznahen Regionen wie der Pfalz, Baden oder dem Saarland ansässig sind, nutzen die wirtschaftlichen Chancen, die im Handel mit dem französischen Nachbarn liegen.
Dass es hierbei oft zahlreiche Tücken und Fallstricke zu beachten gilt, bringen besonders die, trotz voranschreitender Integration des Europäischen Binnenmarktes, weiterhin unterschiedlichen Rechtssysteme mit sich. „Gerade das Beispiel Forderungsmanagement zeigt die Schwierigkeiten unterschiedlicher Rechtshandhabung“, sagt Jörg Luft, Rechtsanwalt bei der exklusiv auf deutsch-französisches Recht spezialisierten Kanzlei Epp, Gebauer & Kühl (www.avocat.de) in Straßburg und Baden-Baden, die als Vertragsrechtsanwälte von accreditas (www.accreditas.de), die Mandate des Karlsruher Inkassounternehmens in Frankreich abwickeln.
„Bei ausstehenden Forderungen in Frankreich ist es zwar wie auch in Deutschland üblich, den säumigen Zahler zunächst anzumahnen. Bleibt hierauf aber die Zahlung weiterhin aus, wird die Zusendung einer offiziellen Inkenntnissetzung über den Zahlungsverzug -mise en demeure- notwendig. Nach französischem Recht sind erst nach Empfang dieser, Verzugsschäden und Verzugszinsen erstattungsfähig“, so Luft weiter.
Das französische Insolvenzrecht kann auch für deutsche Gläubiger mit Überraschendem aufwarten. Während die Restschuldbefreiung in Deutschland für Privatschuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein eigenes Verfahren vorsieht, in dem sich der Schuldner über sechs Jahre lang „wohl verhalten“ hat, das heißt bestimmte Obliegenheiten erfüllt und sein pfändbares Einkommen an die Gläubiger abgetreten hat, ist die Restschuldbefreiung in Frankreich sehr leicht zu erreichen. Hier führt der Abschluss des Insolvenzverfahrens ohne Vorbedingungen und weitere Leistungen des Schuldners zur Restschuldbefreiung, wodurch es bereits nach etwa 18 Monaten möglich ist, wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Da aus historischen Gründen, diese im restlichen Frankreich nur für Kaufleute geltenden Vorschriften aus der Unternehmensinsolvenz in den Departements Moselle, Haut-Rhin und Bas-Rhin auch auf Privatpersonen Anwendung finden, gilt gerade das benachbarte Elsass zunehmend unter deutschen Schuldnern als Geheimtipp.
Einen ausführliche Zusammenfassung sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.accreditas.de/...