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Kanzlei SIEH

Mobbing und seine fatalen Folgen für Unternehmen und Betroffene

Unternehmen bleiben auf Mobbingkosten sitzen

(PresseBox) (Berlin, )
Unternehmen geben sehr viel Geld aus, um neue Mitarbeiter zu rekrutieren. Abnehmende Arbeitslosenzahlen dürften in den nächsten Jahren dazu führen, dass die Investitionen im Bereich Mitarbeitergewinnung noch weiter steigen werden. Doch qualifizierte und hochmotivierte Mitarbeiter, die von außen in ein Unternehmen kommen, sind oft Ziele von Mobbingangriffen. Bei einer Beförderung übergangen zu werden und der Neid auf erfolgreichere Kollegen sind häufige Motive für einen Angriff. "In unserer anwaltlichen Praxis erleben wir immer wieder Neid als tatsächliches Motiv für Mobbing. Es entsteht im wahrsten Sinne ein Kampf um den Arbeitsplatz. Dabei geht es vorrangig um den Arbeitsplatz des Angreifers, der von eigenen Schwächen ablenken will. Durch Mobbing soll ein Konkurrent ausgeschaltet werden, und dafür nimmt der Angreifer in Kauf, dass sowohl das Opfer als auch die Firma geschädigt werden. Nur selten stehen andere Kollegen dem Mobbingopfer bei. Zu groß ist die Angst, selbst zur Zielschiebe zu werden." sagt Stephan Sieh, Leiter der Kanzlei SIEH Rechtsanwälte.

Auf den ersten Blick lässt sich Mobbing nicht immer erkennen. Sinkende Motivation, Arbeitsleistung sowie ungewöhnlich häufige Krankmeldungen eines Mitarbeiters könnten ein Hinweis auf Mobbing sein, bei dem auch die Firma geschädigt wird. Grund genug für Unternehmen zu handeln. Zahlreiche Urteile bestätigen: Wer als Unternehmer ein Betriebsklima zulässt, das einzelne Mitarbeiter gezielter Ungleichbehandlung oder demütigender Kritik aussetzt, kann hierfür haftbar gemacht werden. Das Unternehmen zahlt also mehrfach, zum einen für verminderte Einsetzbarkeit von Mitarbeitern bis hin zum Ausfall und möglichen Schadenersatz an die Betroffenen, wenn Mobbing stichhaltig nachgewiesen wird. Und die hohen Kosten für die Gewinnung neuer Mitarbeiter haben sich in Rauch aufgelöst.

Checkliste: Wie erkennt man Mobbing und was kann man als Betroffener gegen Mobbing tun?

Mobbing erkennen - Typische Mobbinghandlungen

- Anweisung zu sinnlosen Tätigkeiten
- Manipulation der Arbeitsergebnisse
- Unterstellung von Fehlverhalten
- Verbreitung von Gerüchten und Verleumdungen
- Demütigende Kritik
- Gezielte Ungleichbehandlung
- Betroffene erhalten von Kollegen und Geschäftsleitung keinerlei Hilfe und finden kein Gehör

Schluss mit Mobbing - Was man als Betroffener tun kann

Damit ein Schadenersatz möglich ist, empfiehlt es sich, eine umfassende Dokumentation der Ereignisse zu erstellen. Wenden Sie sich schriftlich an die Geschäftsleitung und, wenn vorhanden, auch an den Betriebsrat und fordern Sie beide zum Handeln auf. Sie können sich ebenfalls an eine Betroffenenvertretung wenden. Wenn Gespräche mit der Betriebsleitung nicht helfen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

Internet: www.sieh-und-partner.de

Kanzlei SIEH

Die Kanzlei SIEH Rechtsanwälte steht seit Jahren für Kompetenz, Schnelligkeit und Erfolg bei der Durchsetzung von Mandanteninteressen. Wir sind ein Team von motivierten und hochqualifizierten Anwälten und Mitarbeitern.


Wir unterstützen und begleiten Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten des Alltags. Dabei suchen wir im Interesse unserer Mandanten nach vernünftigen, auch außergerichtlichen Lösungen für die anstehenden Probleme.

Unsere Tätigkeitsgebiete:

- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Mietrecht
- Privates Baurecht
- Verkehrsrecht
- Speditionsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Forderungsmanagement


Bundesweit tätig:

Der regionale Tätigkeitsschwerpunkt ist Berlin und das Bundesland Brandenburg. Darüber hinaus haben wir Kooperationsanwälte in fast allen Bundesländern. Damit sind wir in der Lage, unsere Mandanten bundesweit kompetent zu vertreten.

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