Auf den ersten Blick lässt sich Mobbing nicht immer erkennen. Sinkende Motivation, Arbeitsleistung sowie ungewöhnlich häufige Krankmeldungen eines Mitarbeiters könnten ein Hinweis auf Mobbing sein, bei dem auch die Firma geschädigt wird. Grund genug für Unternehmen zu handeln. Zahlreiche Urteile bestätigen: Wer als Unternehmer ein Betriebsklima zulässt, das einzelne Mitarbeiter gezielter Ungleichbehandlung oder demütigender Kritik aussetzt, kann hierfür haftbar gemacht werden. Das Unternehmen zahlt also mehrfach, zum einen für verminderte Einsetzbarkeit von Mitarbeitern bis hin zum Ausfall und möglichen Schadenersatz an die Betroffenen, wenn Mobbing stichhaltig nachgewiesen wird. Und die hohen Kosten für die Gewinnung neuer Mitarbeiter haben sich in Rauch aufgelöst.
Checkliste: Wie erkennt man Mobbing und was kann man als Betroffener gegen Mobbing tun?
Mobbing erkennen - Typische Mobbinghandlungen
- Anweisung zu sinnlosen Tätigkeiten
- Manipulation der Arbeitsergebnisse
- Unterstellung von Fehlverhalten
- Verbreitung von Gerüchten und Verleumdungen
- Demütigende Kritik
- Gezielte Ungleichbehandlung
- Betroffene erhalten von Kollegen und Geschäftsleitung keinerlei Hilfe und finden kein Gehör
Schluss mit Mobbing - Was man als Betroffener tun kann
Damit ein Schadenersatz möglich ist, empfiehlt es sich, eine umfassende Dokumentation der Ereignisse zu erstellen. Wenden Sie sich schriftlich an die Geschäftsleitung und, wenn vorhanden, auch an den Betriebsrat und fordern Sie beide zum Handeln auf. Sie können sich ebenfalls an eine Betroffenenvertretung wenden. Wenn Gespräche mit der Betriebsleitung nicht helfen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Internet: www.sieh-und-partner.de