Schätzungen zufolge leiden branchenübergreifend 30 Prozent aller Firmen unter der schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden. Besonders groß sind die Probleme im Bausektor. Hier werden mit Hinweis auf mangelhafte oder nicht erbrachte Leistungen Zahlungen oft unberechtigt zurückgehalten, und das mitunter so lange, dass der Gläubiger Insolvenz anmelden muss. Dabei bedenken die säumigen Schuldner allerdings nicht, dass sie es beim Insolvenzverwalter in vielen Fällen mit einem richtigen Profi zu tun haben werden, der nicht locker lässt und der bisher nicht gezahlte Gelder ganz sicher einklagt - dazu ist er nämlich gesetzlich verpflichtet.
Es empfiehlt sich, gleich bei der Ausarbeitung von Verträgen Zahlungspläne und Sanktionen für den Fall der Nichtzahlung zu vereinbaren. Sollten dann trotzdem Zahlungen ausbleiben, sollte man keine Zeit verlieren. Zeit ist hier Geld. "Je professioneller der Forderungseinzug organisiert ist, um so höher ist die Quote der Zahlungseingänge. Wir konnten in der zurückliegenden Zeit zahlreichen Unternehmen helfen. Unser Angebot richtet sich nicht nur an den Mittelstand, sondern auch an private Gläubiger und reicht von der Beratung beim betriebsinternen Forderungswesen über das vermittelnde Gespräch mit säumigen Schuldnern bis hin zur zügigen gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Forderungen", so Rechtsanwalt Stephan Sieh.
Checkliste: Was man tun kann, damit Rechnungen zügig bezahlt werden
Prüfen Sie alle Verträge und ersetzen Sie auslegungsbedürftige Leistungsbestandteile durch eindeutige Regelungen.
Vereinbaren Sie Teilzahlungen gem. Leistungsfortschritt.
Verlieren Sie keine Zeit bei der Rechnungstellung. Ist eine Leistung erbracht, muss die Rechnung rausgeschickt werden.
Setzen Sie bei der Rechnungsstellung kurze Zahlungsziele (mindestens 10 Tage, maximal aber 14 Tage).
Versenden Sie sofort nach Ablauf eines Zahlungszieles eine erneute Mahnung mit einem kurzen Zahlungsziel.
Wenn dann erneut keine Zahlung erfolgt, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten. Alternative ist der gerichtliche Mahnbescheid. Er ist kostengünstiger als der Gang zum Anwalt. Wenn es jedoch einen Widerspruch auf den gerichtlichen Mahnbescheid gibt, muss Klage erhoben werden. Sie sparen wertvolle Zeit, wenn Sie nach Ablauf des letzten Zahlungszieles gleich einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.
Internet: www.sieh-und-partner.de