Dem Unternehmen liegt das Schreiben einer Münchner Kanzlei vor, in welchem diese sich auf eine als "Smart M" bezeichnete Fußfessel bezieht, welche 3M weder herstellt noch vertreibt. Weiterhin bleibt das Schreiben in der Darstellung einer angeblichen Patentverletzung äußerst vage. Demzufolge betrachtet 3M eine etwaige Klage als unbegründet.
Angebliche Patentverletzung bei elektronischen Fußfesseln
Stellungnahme
Dem Unternehmen liegt das Schreiben einer Münchner Kanzlei vor, in welchem diese sich auf eine als "Smart M" bezeichnete Fußfessel bezieht, welche 3M weder herstellt noch vertreibt. Weiterhin bleibt das Schreiben in der Darstellung einer angeblichen Patentverletzung äußerst vage. Demzufolge betrachtet 3M eine etwaige Klage als unbegründet.