Portabilität der Altersrückstellungen in der Diskussion
Nach derzeitigem Stand herrscht in der privaten Krankenversicherung nur ein unzureichender Wettbewerb um Bestandskunden ( http://www.brainguide.de/Kein-Verlust-der-Altersrueckstellung-in-der-privaten-Krankenversicherung ). Der Grund: Die Altersrückstellungen können bei einem Anbieterwechsel mit einem Vertrag, der vor 2009 datiert ist, nicht übertragen werden. Die Folge: Der Wechsel der Gesellschaft ist vor allem für langjährig Versicherte unattraktiv. Medienberichten zufolge hatte die CDU bereits in Erwägung gezogen, diese Regelungen aus Sicht der Versicherten zu erleichtern und eine Übertragung der Sparbeiträge bei einem Wechsel zu legitimieren. Dies wollten die Sozialdemokraten aber nur akzeptieren, wenn gleichzeitig auch die Regelungen zur Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gelockert würden.
Beitragserhöhungen 2013/2014: Handlungsoptionen überprüfen
Auch in diesem Jahr sind viele Versicherte von Beitragserhöhungen in einzelnen Tarifen betroffen. In diesem Fall greift ein Sonderkündigungsrecht, das einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft oder in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters ermöglicht. Bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Option sollten stets die Übertragungsmöglichkeiten der Rückstellungen eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere für langjährig Versicherte ist der Tarifwechsel nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) meist die bessere Alternative. Die Sparbeiträge können hier vollständig mitgenommen werden. Weitere Information dazu unter: https://www.1averbraucherportal.de/....