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Private Pflegezusatzversicherung - Änderungen durch das neue Pflege-Gesetz für Versicherte

1A Verbraucherportal informiert über die Möglichkeiten und Vorteile der privaten Pflegezusatzversicherung

(PresseBox) (Rostock, )
Ende Juni 2012 hat der deutsche Bundestag das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Damit reagiert die Regierung auf den demografischen Wandel in Deutschland und bietet Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen in der Pflege, die es in Zukunft geben wird. Mehr als 2,4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind pflegebedürftig und nach den aktuellsten Prognosen wird diese Zahl immer weiter ansteigen. Vor allem in der privaten Vorsorge bietet das PNG neue Möglichkeiten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur die notwendigste Vorsorge. Private Pflegezusatzversicherungen werden immer wichtiger. Das 1A Verbraucherportal informiert auf der Seite http://www.1a.net/... über die private Pflegezusatzversicherung und gibt wichtige Hinweise zur Wahl eines Tarifs. Zudem gibt es dort Informationen zu folgenden Themen:

- Beiträge der Zusatzversicherungen
- Pflegerentenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- "Pflege-Riester"

Schon in ein paar Jahrzehnten wird es in Deutschland nach Expertenprognosen mehr als 4 Millionen pflegebedürftige Menschen geben, die alle die bestmögliche Versorgung wünschen. Dies ist mit den bisherigen Gesetzten und Richtlinien aber kaum möglich. Daher bringt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz einige wichtige Veränderungen. So sieht es zum Beispiel mehr Leistungen für Menschen vor, die an Demenz erkrankt sind. Außerdem wurden die Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörige erweitert.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Vorsorge. Menschen, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, bekommen pro Jahr eine Förderung von fünf Euro. So kann die normale Pflegeversicherung erweitert werden und es wird im Alter voraussichtlich mehr Leistungen geben. Bei dieser privaten Pflegezusatzversicherung muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln und der monatliche Mindestbeitrag muss bei 10 Euro im Monat liegen, damit die Voraussetzungen für die staatliche Förderung gegeben sind. Anbieter solcher Zusatzversicherungen dürfen keine Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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