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Private Krankenversicherungen erhöhen Beiträge - Versicherte wollen Kosten nicht mehr hinnehmen

Private Krankenkassen werden für viele Kunden teurer / 1A Verbraucherportal registriert verstärkte Nachfrage zur Tarifwechsel-Beratung und weist auf Möglichkeit der Beitragssenkung hin

(PresseBox) (Rostock, )
Mit der DKV und der Axa erhöhen zwei private Krankenversicherungen für viele Bestandskunden zum 1. April 2013 die Beiträge. Es sind durchschnittliche Steigerungsraten von 4 bis 5 Prozent bei der DKV bekannt geworden. In Einzelfällen sollen es sogar 25 Prozent sein. Doch viele Versicherte wollen oder können das offenbar nicht hinnehmen und ziehen einen Tarifwechsel in Betracht: "In letzter Zeit verbuchen wir verstärkt Anfragen zur internen Tarifwechsel-Beratung", resümiert Albert Gottelt vom 1A Verbraucherportal.

Alternative: Neue Tarife der DKV und der Axa

Das Portal bietet unter http://www.1a.net/vergleich/pkv-tarifwechsel die Möglichkeit, eine Beratung zum PKV-Tarifwechsel anzufordern. "Viele Privatversicherte haben offenbar erkannt, dass der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft eine geeignete Möglichkeit ist, Beiträge zu senken und bisherige Leistungen beizubehalten. Insbesondere langjährig Versicherte und Senioren fragen bei uns an", so Gottelt weiter.

Ohne Kündigung und ohne Gesundheitsprüfung

Beim Tarifwechsel wird der bisherige Tarif in einen anderen Tarif mit vergleichbaren Leistungen bei derselben Gesellschaft umgestellt. Das ist ohne Kündigung möglich und deshalb unabhängig von Fristen. Auch Gesundheitsfragen sind für bisherige Leistungen nicht erneut zu beantworten. Durch diese Art der Tarifoptimierung lassen sich durchschnittlich 200 Euro monatlich einsparen. Stiftung Warentest spricht sogar von bis zu 500 Euro Einsparpotential.

Umstellung nach Beitragsanpssung

Ein Tarifwechsel kann bei jeder Versicherung nach einer Beitragsanpassung angefragt werden. Dann ist ein entsprechender Umstellungsantrag direkt an die Zentrale der Versicherung zu senden. Allerdings berichten Versicherte immer wieder davon, dass Unternehmen das Tarifwechselrecht zu unterlaufen versuchen. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg heißt es dazu: "Leider versuchen nach unseren Erfahrungen Versicherer mit den unterschiedlichsten Taktiken zu verhindern, dass ihre Kunden von diesem Recht Gebrauch machen."

Viele Versicherte nehmen deshalb eine externe Tarifwechsel-Beratung in Anspruch - nicht zuletzt auch, um sicherzustellen, dass die Versicherung den bestmöglichen Alternativtarif anbietet. Denn die Qualität des neuen Tarifs einzuschätzen, dürfte für viele Laien angesichts der Komplexität des PKV-Tarifdschungels schwer sein. Weitere Stolperfallen beim Tarifwechsel sind im Internet unter http://www.1a.net/versicherung/private-krankenversicherung/tarifwechsel aufgelistet.

Keine Altersgrenze

Da der Tarifwechsel unabhängig vom Alter durchgeführt werden kann, eignet sich dieser Schritt insbesondere für langjährig Versicherte und selbst für Senioren bis ins hohe Alter. Deshalb ist gerade für diese Personengruppe der Tarifwechsel die einzige wirklich sinnvolle Möglichkeit, Krankenversicherungsbeiträge zu senken, ohne Abstriche bei der Versorgung zu machen.

Wer erst wenige Jahre im derzeitigen Tarif versichert ist, für den lohnt möglicherweise auch der Wechsel zu einem anderen Unternehmen. Dies wird durch das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragsanpassung möglich. Allerdings ist hier zu beachten, dass erworbene Rechte sowie die Alterungsrückstellungen verloren gehen. Versicherte sollten sich daher genau durchrechnen lassen, ob der Unternehmenswechsel finanziell sinnvoll ist.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

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