Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 467607

1A Verbraucherportal Am Markt 23 18461 Richtenberg, Deutschland http://www.1averbraucherportal.de
Ansprechpartner:in Herr Albert Gottelt +49 381 3756650
Logo der Firma 1A Verbraucherportal
1A Verbraucherportal

Private Krankenversicherung 2012 um bis zu 30 bis 40 % teurer - Wie Versicherte reagieren können

In der PKV drohen 2012 zum Teil kräftige Beitragserhöhungen. Die Hintergründe der Beitragsanpassungen und was Betroffene dagegen tun können

(PresseBox) (Rostock, )
Ab 1. Januar 2012 müssen viele privat Versicherte bis zu 40 Prozent mehr für ihren Versicherungsschutz aufbringen. Versicherte sollten die zum Teil massiven Beitragssteigerungen allerdings nicht tatenlos hinnehmen, sondern in jedem Fall Wechselalternativen beim Versicherer prüfen. Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung bietet unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... die Möglichkeit kostenlos einen Vergleich der Tarife durchzuführen.

Gründe für Beitragserhöhung in der PKV

Insbesondere ältere Versicherte sind von einer Beitragserhöhung betroffen. Denn die stetig steigenden Krankheitskosten bedingen eine Neukalkulation der Tarifprämien. Aufgrund der geringeren Ansparzeit ist bei älteren Privatversicherten daher meist ein höherer Betrag erforderlich als in jungen Alterskohorten. Weitere Gründe für die kontiniuierlich wachsenden Gesundheitsausgaben und die Beitragsanpassungen im kommenden Jahr sind:

- der medizinisch-technische Fortschritt
- der demografischer Wandel und dabei insbesondere die demografische Alterung
- Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Folgen sogenannter "Billigtarife" und Nichtzahler
- schrittweise Umstellung auf sogenannte Unisex-Tarife

Inanspruchnahme des Tarifwechselrechts

Nach § 204 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat jeder Kunde in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Recht in einen anderen Tarif desselben Anbieters zu wechseln, zumindest insofern der neue Tarif einen gleichartigen Schutz bietet. Der Vorteil: Bisher angesparte Altersrückstellungen bleiben erhalten und auch eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt in den meisten Fällen nicht. Doch aus Sorge um Beitragseinbußen zeigen viele Versicherer ihren Kunden keine Wechselalternativen auf oder zögern den Tarifübertritt bewusst hinaus. Um dies zu umgehen, empfehlen Verbraucherschützer das jeweilige Unternehmen schriftlich aufzufordern einen günstigen Tarif vorzuschlagen und dies innerhalb einer angemessenen Frist.

Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... können Versicherte eine Liste aller Anbieter mit Kontaktdaten einsehen und direkt aktuelle Tarife Ihrer Versicherung anfordern.

Leistungen und Preise ausführlich vergleichen

In jedem Fall sollten Versicherte die verschiedenen Tarifangebote und -preise ihres Versicherers regelmäßig vergleichen, denn nur so können bei einem Tarifwechsel auch tatsächlich Beiträge eingespart werden. Hilfreich können hierbei Testberichte von unabhängigen Test-oder Rating-Agenturen sein, die regelmäßig die zahlreichen Versicherungs- und Tarifmöglichkeiten vergleichen.

Vor- und Nachteile eines höheren Selbstbehalts

Durch die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts oder der Reduzierung von Versicherungsleistungen können sofortige Beitragsersparnisse erzielt werden. Werden allerdings im Folgejahr vermehrt ärztliche Leistungen in Anspruch genommen, kehrt sich dieser Effekt um. Die Folge: Mehr Ausgaben für den Versicherten als dies ohne die Änderung des Selbstbehalts der Fall gewesen wäre. Daher sollte man einen solchen Schritt nur nach ausführlicher Beratung in Erwägung ziehen.

Wechsel des Anbieters

Als eine der letzten Möglichkeiten bietet sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung an. Allerdings sollten Wechselwillige beachten, dass in diesem Fall beim neuen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, die dazu führen kann, dass man die gewünschten Leistungen nicht erhält. Außerdem verbleiben die angesammelten Rücklagen in der Mehrheit der Fälle beim alten Versicherer und können nicht mitgenommen werden.

Wechsel in den PKV-Basistarif

Sind die Prämien dennoch nicht finanzierbar, bleibt letztendlich nur ein Wechsel in den brancheneinheitlichen PKV-Basistarif, der sich weitgehend an den Gegebenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der monatliche Höchstbetrag beträgt hier für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 575, 44 Euro im Monat (2011). Zwar werden die angesparten Altersrückstellungen vollständig übertragen, Versicherte müssen hier jedoch zum Teil erhebliche Leistungseinbußen hinnehmen. Wo Ärzte sonst bei privaten Kunden den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif beispielsweise nur der 1,7-fache Satz fällig.

Fazit: Versicherte, die von den erheblichen Beitragssteigerungen in der PKV betroffen sind, sollten in jedem Fall aktiv werden und mögliche Einsparmöglichkeiten durch einen Tarifwechsel prüfen bzw. sich beraten lassen. Ob sich ein neuer Tarif oder gar ein neuer Anbieter tatsächlich lohnt, lässt sich durch einen genauen Vergleich der Tarife und Unternehmen ermitteln. Dabei sollten auch die jeweiligen Leistungen nicht außer Acht gelassen und mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abgeglichen werden.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.