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Vorsicht beim Drachensteigen

WEMAG Netz GmbH empfiehlt Einhalten lebenswichtiger Grundregeln
WEMAG AG
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(pressebox) (Schwerin, 01.10.2021) Für Familien bieten die Herbstferien und windige Herbstwochenenden ideale Voraussetzungen, einen bunten Drachen steigen zu lassen. Während sich die Augen auf den Drachen konzentrieren, kann schnell einmal vergessen werden, dass sich in der Nähe Freileitungen und Strommaste befinden.

Damit das Drachensteigen ein herbstliches Vergnügen bleibt und Drachenlenker nicht in Gefahr geraten, empfiehlt die WEMAG Netz GmbH das Einhalten einiger lebenswichtiger Grundregeln:

Abgerissenen oder tiefhängenden Freileitungen darf sich nicht genähert werden. Sie dürfen auf keinen Fall berührt werden. Stattdessen ist umgehend die WEMAG-Störungsnummer 0385 755111 anzurufen beziehungsweise die Polizei oder Feuerwehr zu verständigen.

Ein Mindestabstand von 600 Metern zu Strommasten und Freileitungen ist einzuhalten, da von Freileitungen elektrische Spannung auf die Drachenschnur überspringen kann – mit möglicherweise tödlichen Folgen.

Sollte sich ein Drachen dennoch in einer Freileitung verfangen, ist die Schnur sofort loszulassen. Es dürfen auf keinen Fall selbst Versuche unternommen werden, den Drachen zu befreien. Dabei besteht Lebensgefahr.

Drachen dürfen maximal 100 Meter hochsteigen. Außerdem ist bei nahendem Gewitter der Drachen sofort einzuholen, da feuchte und nasse Kunststoffschnüre den Blitz zu den Haltegriffen leiten.

Ansprechpartner:

Frau Dr. Diana Kuhrau
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (385) 755-2289
Fax: +49 (385) 755-2760
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecherin

Über WEMAG AG: Die WEMAG Netz GmbH aus Schwerin betreibt ein Versorgungsnetz für elektrische Energie in Westmecklenburg sowie in Teilen von Brandenburg und Niedersachsen. Das Netzgebiet umfasst ca. 8.000 Quadratkilometer. Etwa 15.000 Kilometer Leitungen dienen hier der sicheren und qualitätsgerechten Stromverteilung. Die WEMAG Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der WEMAG AG, die sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen des Versorgungsgebietes befindet.

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