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Steuern sparen mit den Aufwendungen für ein Erststudium

Das "BFH-Urteil des Jahres 2009" kann (ehemaligen) Studenten Steuererstattungen bis ins Jahr 2002 zurück bringen
Vogel Communications Group GmbH & Co. KG
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(pressebox) (Würzburg, 30.10.2009) Aufwendungen für ein Erststudium im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung sind laut Bundesfinanzhof Werbungskosten. Mit diesem Urteil im Rücken, können jetzt viele ehemalige Studenten, die nach ihrer Schulausbildung zunächst eine Berufsausbildung absolviert haben, noch eine Steuererstattung bis ins Jahr 2002 zurück erhalten. Darauf weist der "WISO-SteuerBrief" in seiner aktuellen November-Ausgabe hin.

Wichtige Entscheidung auch für Bachelor- und Masterstudenten

Von der Entscheidung können laut "WISO-SteuerBrief" auch die vielen Bachelor- und Masterstudenten profitieren, selbst wenn sie ihr Studium direkt im Anschluss an die Schulausbildung begonnen haben. Weil der Bachelor der erste akademische Grad ist, der vergeben wird, gilt das Master-Studium bereits als Zweitstudium, und die Aufwendungen dafür sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Wer sich näher mit dem Thema befassen will, kann die November-Ausgabe des "WISO-SteuerBrief" unter www.wiso-steuerbrief.de kostenlos anfordern.

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