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Noch mit gelber Prüfplakette unterwegs? Dann schnell zu TÜV SÜD!

Noch mit gelber Prüfplakette unterwegs? Dann schnell zu TÜV SÜD!
Noch mit gelber Prüfplakette unterwegs? Dann schnell zu TÜV SÜD!

(pressebox) (München, 15.01.2010) Wer noch eine gelbe Prüfplakette mit der Zahl 09 auf dem Nummernschild hat, sollte sich so schnell wie möglich zur Hauptuntersuchung anmelden, rät TÜV SÜD. Sonst wird ab März nämlich ein Bußgeld fällig - und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Neu seit diesem Jahr: Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) sind kombiniert - die AU-Plakette am vorderen Nummernschild entfällt.

Die gelben Prüfplaketten mit der Zahl 09 auf den Kennzeichen von Autos, Anhängern oder Motorrädern haben zum Jahreswechsel ausgedient, die neuen Plaketten haben die Farbe grün. In welchem Monat die Plakette abgelaufen ist, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt - zum Beispiel 12 für den Dezember. Ist die Plakette demnach im Dezember 2009 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2010 ein Bußgeld von 25 Euro. Gleich 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 75 Euro und zwei Punkten in Flensburg zu Buche.

Ein zusätzliches Bußgeld für die abgelaufene AU entfällt. Denn die wird nun immer zusammen mit der HU erledigt und für die Kombi-Untersuchung gibt es auch nur eine Plakette - auf das hintere Nummernschild. Achtung: Fahrer, die jetzt noch mit gelber Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.

Gelbe Plakette auf dem Nummernschild? Dann schnellstmöglich zu einem Service-Center von TÜV SÜD kommen oder sich telefonisch oder online (www.tuev-sued.de) zur Hauptuntersuchung anmelden.

Ansprechpartner:

Herr Frank Volk
Unternehmenskommunikation - MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-24
Zuständigkeitsbereich: TÜV SÜD AG

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