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(pressebox) (München, 05.03.2008) Das bisherige Rechtsdienstleistungsgesetz lässt für Werkstätten und Kfz-Betriebe eine aktive Kundenberatung bei der Schadenabwicklung nicht zu. Das ändert sich jetzt. Mit der TÜV SÜD Schadenberatung aktiv bietet TÜV SÜD Werkstätten Unterstützung beim professionellen Schadenmanagement für deren Kunden an.
Bisher war es Werkstätten durch das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht möglich, ihre Kunden im Schadenfall neben den üblichen Werkstattleistungen auch rechtlich und bei Versicherungsfragen zu unterstützen bzw. ihnen die komplette Schadenabwicklung abzunehmen. Die Novellierung des Gesetzes erlaubt nun diese Dienstleistung für Kfz-Betriebe und Werkstätten. Um hierbei kompetent und fachkundig zu unterstützen, bietet TÜV SÜD die Mitgliedschaft in der sogenannten Schadenberatung aktiv an.
TÜV SÜD Schadenberatung aktiv bietet neben der Beratung durch einen kompetenten TÜV SÜD-Experten vor Ort eine professionelle, juristische Fachberatung per Telefon. Werkstätten haben damit Zugriff auf die Fachkompetenz und Beratungsleistung von Verkehrsrechtsanwälten. Dies gewährleistet ihnen Rechtssicherheit und unterstützt sie in der aktiven versicherungstechnischen Schadenbearbeitung ihrer Kunden. Das Angebot enthält zudem auch Musterformulierungen für den Schriftverkehr mit Versicherungen.
Die Mitgliedschaft im ersten Jahr bei der TÜV SÜD Schadenberatung aktiv kostet 49,95 Euro, darin ist ein Gesprächsguthaben von 25,00 Euro enthalten. Ab dem zweiten Jahr kostet die Mitgliedschaft nur noch 24,95 Euro. Der telefonische Informationsservice steht für 2,50 Euro pro Minute von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr bzw. am Samstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Das Anmeldeformular für die TÜV SÜD Schadenberatung aktiv gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/... oder beim persönlichen TÜV SÜD-Ansprechpartner.
Ansprechpartner:
Frau Anette Zinsser
TÜV SÜD AG
Telefon: +49 (89) 5791-1667
Fax: +49 (89) 5791-2224
Zuständigkeitsbereich: Unternehmenskommunikation
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