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Fleischersatz-Produkte: Mehr Klarheit für Verbraucher

TÜV SÜD informiert über neue Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
Dr. Andreas Daxenberger
Dr. Andreas Daxenberger

(pressebox) (München, 20.03.2025) Innovative Produktentwicklungen im Bereich der pflanzlichen Alternativen für tierische Lebensmittel boomen. Die rechtliche Definition für diese Lebensmittel entwickelte sich hingegen nur langsam. Die jetzt überarbeiteten „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ schaffen nun aber Klarheit. TÜV SÜD informiert darüber, was es mit den Bezeichnungen „vegetarisches Schnitzel aus Milcheiweiß“ und „nach Art einer Frikadelle“ auf sich hat.

Vegetarisches Gulasch, vegane Entenbrust oder Fischstäbchen aus Weizenisolat & Co. warfen bisher in Bezug auf ihre Basiszutaten, geschmackliche Ähnlichkeit zum Original sowie die Kennzeichnung häufig Fragen auf. Die neuen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission sollen der Verwechslung zwischen Ersatzprodukten und echten Fleisch- oder Wursterzeugnissen besser begegnen als bisher. „Verbraucher und Verbraucherinnen erhalten nun mehr Klarheit beim Einkauf veganer oder vegetarischer Alternativen“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD.

Vegane Wurst, Seitan-Goulasch und Co. – was ist erlaubt?

Die neuen Leitsätze regeln die Bezeichnung veganer oder vegetarischer Alternativprodukte hinsichtlich der Ähnlichkeit in der Beschaffenheit, der sensorischen Ähnlichkeit, dem Hinweis zur Basiszutat und regionaler, bzw. traditioneller Spezialität klar.

Neue Leitsätze – wie verbindlich sind sie?

Die Lebensmittel-Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Diese setzt sich aus gleichen Teilen aus Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Es gibt Leitsätze zu den unterschiedlichsten Lebensmittelkategorien, wie Brot, Speiseeis oder Tee. Sie beschreiben die Verkehrsauffassung, also die Zusammensetzung und den redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch der Lebensmittel wie auch die berechtigte Verbrauchererwartung an Lebensmittel. Die Leitsätze haben keinen Gesetzesstatus, werden aber zur rechtlichen Beurteilung von Lebensmitteln herangezogen. Im Bereich vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs liefern sie Unternehmen und Lebensmittelüberwachung ein konkretes Bezeichnungskonzept für pflanzliche Alternativprodukte und führen wichtige Kriterien an die erwartete Ähnlichkeit von pflanzlichen und tierischen Produkten ein.

Freiwillige Zertifizierungen für Lebensmittelqualität

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind sowohl eine klare Lebensmittelbezeichnung als auch eine qualitätskonforme Produktionskette von großer Bedeutung. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in der Lebensmittelproduktion und -vertrieb durch Zertifizierungen nach freiwilligen Standards des Qualitätssicherungs-Systems, z. B. nach International Food Standard (IFS). „Die freiwilligen Standards ergänzen gesetzliche Regelungen um wichtige Qualitätsaspekte“, erklärt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD.

Weitere Informationen zu Lebensmittelsicherheit gibt es unter tuvsud.com/lebensmittel

 

Ansprechpartner:

Herr Dr. Thomas Oberst
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher

Über TÜV SÜD: Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

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