zurück zur Übersicht

(pressebox) (München, 10.12.2024) Am 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR, (EU) 2023/988) in Kraft. Diese löst die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ab und führt weitreichende Neuerungen ein, die insbesondere den stark wachsenden Online-Handel regulieren sollen. Ziel ist es, die Sicherheit von Non-Food-Produkten auf dem europäischen Markt zu verbessern und Verbraucher besser vor Risiken zu schützen. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Hersteller als auch Händler, Importeure und Exporteure. Mit klar definierten Anforderungen schafft die GPSR einen einheitlichen Rahmen für alle Akteure entlang der Lieferkette.
Hintergrund: Dringende Reform aufgrund wachsender Risiken
Laut „Safety Gate", dem Schnellwarnsystem der EU, wurden in den ersten Monaten des Jahres 2024 über 2.200 gefährliche Produkte gemeldet. Dies zeigt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren und verdeutlicht die Notwendigkeit einer Reform. Besonders Produkte aus dem Online-Handel stehen im Fokus, da 31 % der gemeldeten Fälle auf diesen Vertriebsweg entfallen. Zu den häufigsten Verstößen zählen Sicherheitsmängel bei Spielzeug, Kleidung und Elektronik, oft in Verbindung mit chemischen Risiken, Strangulationsgefahren oder Brandgefahr. Die GPSR reagiert auf diese Entwicklungen und setzt einen neuen Standard für Produktsicherheit.
Die wichtigsten Neuerungen der GPSR
Die GPSR definiert den Begriff “sicheres Produkt“ neu, schließt Regelungslücken und erweitert die Kriterien für die Bewertung der Produktsicherheit.
1. Erweiterter Sicherheitsbegriff
Neben physikalischen und chemischen Eigenschaften werden auch Cybersicherheitsaspekte, Kennzeichnung, Warnhinweise sowie Gebrauchsanweisungen und Entsorgungshinweise berücksichtigt. Eine wichtige Neuerung, um Transparenz und Vertrauen in die Produktsicherheit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden zu erleichtern, ist die Verpflichtung zur Angabe einer verantwortlichen Person innerhalb der EU und deren Kontaktdaten klar auf dem Produkt oder der Verpackung. Ziel ist es, eine klare Verantwortungszuordnung für Produkte zu schaffen, insbesondere bei Herstellern außerhalb der EU. Damit soll gewährleistet werden, dass Verbraucher bei Sicherheitsfragen schnell Unterstützung erhalten und Marktüberwachungsbehörden effizienter handeln können.
2. Gleiche Anforderungen für Online- und Offline-Handel
Online- und Offline-Handel müssen denselben Sicherheitsstandards unterliegen. Der Online-Handel ermöglicht es, Produkte weltweit schnell und einfach anzubieten. Gleichzeitig hat dies zu einem Anstieg unsicherer Produkte geführt, die oft von Anbietern außerhalb der EU stammen und bisher schwer zu regulieren waren. Durch diese Neuerungen wird der Online-Handel stärker in die Pflicht genommen, gleiche Sicherheitsstandards wie der stationäre Handel zu gewährleisten.
3. Klare Pflichten für Wirtschaftsakteure
Die klaren Pflichten für Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Händler im Rahmen der GPSR sind darauf ausgelegt, die gesamte Liefer- und Vertriebskette sicherer zu gestalten. Durch präzise Vorgaben zur Lagerung, Zusammenarbeit mit Behörden und die Benennung eines Bevollmächtigten in der EU werden Zuständigkeiten eindeutig geregelt und das Risiko gefährlicher Produkte minimiert.
Chancen für Unternehmen
Die GPSR bietet Unternehmen neben Herausforderungen auch zahlreiche Chancen. Durch die Einhaltung der Verordnung stärken Hersteller und Händler das Vertrauen der Verbraucher in ihre Produkte, was sich positiv auf das Markenimage auswirkt. Eine stärkere Produktsicherheit verbessert zudem die Wettbewerbsfähigkeit, da konforme Produkte einen leichteren Zugang zu den europäischen Märkten ermöglichen. Gleichzeitig minimiert die Einhaltung der GPSR rechtliche Risiken, wie etwa hohe Bußgelder oder kostspielige Rückrufaktionen. Unternehmen können so langfristig finanzielle Verluste vermeiden und ihre Marktposition festigen.
Die neuen Anforderungen fördern außerdem nachhaltige Prozesse, indem Cybersicherheit und Umweltschutz stärker in den Fokus rücken. Insgesamt eröffnet die GPSR Unternehmen die Möglichkeit, durch proaktive Anpassung sowohl ihre Marktreputation zu steigern als auch effizienter und nachhaltiger zu wirtschaften.
TÜV SÜD: Kompetenter Partner für Produktsicherheit
„Die GPSR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch enorme Potenziale, durch höhere Sicherheitsstandards Wettbewerbsvorteile zu erzielen“, erklärt Florian Hockel, Director Business- and Service-Development Consumer Products bei TÜV SÜD. „Mit unserem umfassenden Prüf- und Zertifizierungsangebot unterstützen wir Hersteller und Händler dabei, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen – von der Produktentwicklung bis zur Markteinführung.“
Mit über 150 Jahren Erfahrung im Bereich Sicherheit und Qualität bietet TÜV SÜD ganzheitliche Lösungen, die Unternehmen helfen, Risiken zu minimieren, Prozesse zu optimieren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Weitere Informationen zur GPSR, notwendigen Kennzeichnungen und den Dienstleistungen von TÜV SÜD finden Sie auf tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/ce-kennzeichnung
Ansprechpartner:
Herr Dirk Moser-Delarami
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher
Über TÜV SÜD: Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
(159 kB) |
zurück zur Übersicht