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(pressebox) (Ettlingen, 13.06.2005) Bei Ermittlungen gegen Anwälte und Steuerberater dürfen Daten nicht willkürlich beschlagnahmt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am 8.6.2005 in Karlsruhe. Nur "verfahrensrelevante" Informationen dürften sichergestellt und ausgewertet werden. Mit der Schleupen.CS Software und dem Mobilen Infosystem geben Sie nur Mandanten-Daten weiter, die auch verfahrensrelevant sind!
Das Mobile Infosystem bietet darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten bei der Beratung und kann auch für die Realisierung des unmittelbaren Prüferzugriffs (Z1) im Rahmen der GDPdU eingesetzt werden. Durch die Trennung vom operativen System verhindern Anwender die Gefährdung der operativen Daten sowie die Möglichkeit von Zufallsfunden im Rahmen der Betriebsprüfung.
Das Mobile Infosystem lässt sich schnell und einfach inklusive vorhandener Archivdaten auf USB-Sticks, USB-Platten, Compact-Flash-Karten oder Festplatten (z.B. auf einem Laptop) installieren.
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