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Erweiterte Fahrtenschreiberpflicht ab Juli 2026: SBS Fleet Competence informiert in Online-Seminar

Online-Seminar zeigt, welche Light Commercial Vehicles ab Juli 2026 unter die erweiterte EU-Tachographenpflicht fallen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen Fuhrparkbetreiber beachten müssen
LCVs Light Commercial Vehicle
LCVs Light Commercial Vehicle

(pressebox) (Salem, 17.01.2026) Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird der Anwendungsbereich der EU-Tachographenverordnung deutlich ausgeweitet. Künftig unterliegen – abhängig vom Einsatzprofil – auch Light Commercial Vehicles (LCV) mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen den Vorgaben zur Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers der neuesten Generation. Für zahlreiche Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr, im Handwerk sowie in Service- und Kurierdiensten ergeben sich daraus neue technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die SBS Fleet Competence am 21. Januar 2026 ein Online-Seminar von 9:00 bis 10:30 Uhr, das sich gezielt an Fuhrparkbetreiber, Logistikverantwortliche, Compliance-Beauftragte sowie Entscheider in Unternehmen richtet.

Das Seminar beleuchtet detailliert, welche Fahrzeuge und Einsatzarten konkret vom erweiterten Geltungsbereich betroffen sind und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um rechtzeitig regelkonform zu handeln. Neben der rechtlichen Einordnung der EU-Vorgaben liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung im Fuhrparkalltag.

Behandelt werden unter anderem folgende Fragestellungen:

Die SBS Fleet Competence weist ausdrücklich darauf hin, dass Fehlinterpretationen der Rechtslage erhebliche wirtschaftliche Risiken bergen. Ein vorgeschriebener, aber nicht vorhandener Fahrtenschreiber kann mit Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Zusätzlich drohen bis zu 750 Euro für fehlende Tätigkeitsnachweise der letzten 56 Tage. Bei Kontrollen im Ausland kann darüber hinaus die Untersagung der Weiterfahrt erfolgen.

Mit der Ausweitung der Verordnung gehen zudem erweiterte Dokumentations-, Kontroll- und Schulungspflichten für Unternehmen einher. Das Online-Seminar vermittelt hierzu einen strukturierten Überblick und zeigt auf, welche organisatorischen Anpassungen erforderlich sind. Für Unternehmen mit größerem Umsetzungsbedarf empfiehlt die SBS Fleet Competence ergänzend weiterführende Spezialseminare für Fuhrparkbetreiber.

Ansprechpartner:

Herr Olaf Horwarth
Telefon: +49 (7553) 2194004
Zuständigkeitsbereich: Inhaber

Über SBS Fleet-Competence: Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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