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(pressebox) (Salem, 05.01.2026) Ab 01.07.2026 fallen je nach Einsatz auch sogenannte LCV (Light Commercial Vehicle) mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t in den Geltungsbereich der EU-Tachographenverordnung und müssen daher mit einem digitalen Fahrtenschreiber der neuesten Version ausgerüstet werden.
Das Mobilitätspaket I der EU trat bereits im August 2020 in Kraft. Durch dieses Paket wurden einige Rechtsvorschriften der EU geändert und erweitert. Von der Entsenderichtlinie über die Vorschriften zur Kabotage und zum Berufszugang des Kraftverkehrsunternehmers bis zu den Lenk- und Ruhezeiten und der Tachographenverordnung wurde das EU-Recht angepasst.
Änderung mit weitreichenden Folgen für Unternehmen mit Kleintransportern
Eine historische Änderung wurde durch das Mobilitätspaket I in der Tachographenverordnung (EU) 165/2014 vollzogen. Ab dem 01.07.2026 werden auch Kleintransporter, sogenannte LCVs (Light Commercial Vehicle) bereits mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t vom Geltungsbereich erfasst. Bisher lag diese Grenze bei 3,5 t.
Grundsätzlich gibt es bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t aber bestimmte Voraussetzungen zu beachten, dass diese Fahrzeuge vom Geltungsbereich der EU-Verordnung (EG) 561/2006 und somit eben auch von der Verordnung (EU) 165/2014 erfasst werden.
Unternehmen sollten sich nicht auf Mythen oder Halbwahrheiten aus dem Internet oder den sozialen Medien verlassen!
Das Fahrpersonalrecht ist komplex und viel Vorschriften daher oft schwer zu verstehen. Andererseits werden Verordnungen mangels Hintergrundwissen eben häufig auch falsch interpretiert. Eine Fehleinschätzung kann Sie als Unternehmer teuer zu stehen kommen. In der Regel kostet ein nicht vorhandener, aber vorgeschriebener Fahrtenschreiber 1.500 € Bußgeld – zzgl. bis zu 750,-€ für fehlende Nachweise der vorangegangenen 56 Tage! Im Ausland droht zusätzlich die Untersagung der Weiterfahrt.
Olaf Horwarth, offizielles Mitglied des Tachographenforum der EU schult und berät mit seinem Unternehmen SBS Fleet-Competence Fuhrparkbetreiber zu relevanten Themen, wie der Tachographenpflicht und den damit einhergehenden, oftmals unbekannten Pflichten des Verkehrsleiters und Unternehmers.
SBS Fleet-Competence bietet unter dem Titel "Fahrtenschreiberpflicht bis 3,5 t ab 01.07.2026" ein Online-Seminar an, in dem alle Fragen rund um diese Änderung erörtert und detailliert erklärt werden.
Ansprechpartner:
Herr Olaf Horwarth
Telefon: +49 (7553) 2194004
Zuständigkeitsbereich: Inhaber
Über SBS Fleet-Competence:
Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.
Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.
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