zurück zur Übersicht
(pressebox) (Salem, 21.05.2025) Immer häufiger taucht der Begriff „Tachographenmanagement“ in Google Alert-Treffern für die Transport- und Logistikbranche auf – und das aus gutem Grund: Digitale Fahrtenschreiber sind heute ein zentrales Element für rechtssicheres Flottenmanagement. Die gesetzlichen Anforderungen an Lenk- und Ruhezeiten sind komplex, ändern sich ständig und bergen bei Verstößen erhebliche Bußgeldrisiken.
Unter dem Titel „Effizientes und rechtssicheres Tachographenmanagement“ lädt die etablierte Webinar-Reihe Mobility Talks am 28. Mai 2025 von 10:00 bis 10:45 Uhr zu einem kostenfreien Online-Seminar ein. Zielgruppe sind Fuhrparkmanager, Transportunternehmen und Disponenten, die in einem kompakten Format rechtlich und technisch auf den neuesten Stand gebracht werden möchten.
Die Teilnehmer erwarten fundierte Informationen zu folgenden Themen:
Mit dabei sind zwei ausgewiesene Experten der Branche:
Das Webinar findet live statt und steht im Anschluss on-demand zur Verfügung.
Jetzt anmelden und rechtzeitig informieren:sbs-events.de
Ansprechpartner:
Herr Olaf Horwarth
Telefon: +49 (7553) 2194004
Zuständigkeitsbereich: Inhaber
Über SBS Fleet-Competence:
Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.
Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.
(1 MB) |
zurück zur Übersicht