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(pressebox) (Salem, 28.05.2024) Für LKW- und Busfahrer gelten strenge Regelungen zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Die EU-Verordnung 561/2006 hat den Zweck, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern und die Wettbewerbsbedingungen zu harmonisieren.
Daher schreibt die EU-Verordnung vor, dass Fahrer von LKW und Bussen nach einer Lenkdauer von maximal 4,5 Std. eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen müssen. Während dieser Fahrtunterbrechung dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, denn sie dient ausschließlich der Erholung der Fahrer. Die notwendige Fahrtunterbrechung kann auch in zwei Teile aufgeteilt werden, von denen der erste Teil mindestens 15 Minuten und der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen muss. Der zweite Teil muss spätestens nach Ablauf der 4,5 Std. Lenkzeit eingelegt werden.
Seit dem 22.05.2024 gelten für die Aufteilung der Fahrtunterbrechung für Busfahrer im Gelegenheitsverkehr (Reiseverkehr) abweichende Regelungen. Diese Fahrer können die beiden Teile der Fahrtunterbrechung flexibler gestalten, um den Bedürfnissen der Fahrgäste besser gerecht werden zu können. Dabei sind jedoch weitere Bedingungen zu beachten, deren Nichteinhaltung zu hohen Bußgeldern führen kann.
Daher müssen Unternehmen ihre Fahrer regelmäßig schulen und über neue, geänderte Regelungen informieren. Die Einhaltung der Sozialvorschriften, also der Höchstarbeitszeiten, der Lenkzeiten und auch der Ruhezeiten ist elementar für die Ziele der Verordnung (EG) 561/2006, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Verkehrssicherheit.
SBS Fleet-Competence unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten mit Seminaren und Fachmedien. Der aktuelle Praxisleitfaden "Alles auf einen Blick" enthält alle relevanten Vorschriften für Fahrer zu den Sozialvorschriften und den Fahrtenschreibern und kann direkt über diesen Link bestellt werden.
Unternehmen sollten diesen Leitfaden als Arbeitsanweisung gegen Unterschrift an ihr Fahrpersonal herausgeben, um ihrer Pflicht nachzukommen.
Ansprechpartner:
Herr Olaf Horwarth
Telefon: +49 (7553) 2194004
Zuständigkeitsbereich: Inhaber
Über SBS Fleet-Competence:
Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.
Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.
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