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Rechtssicherheit für Fuhrparkbetreiber

Neue (Sozial-) Vorschriften | neuer Smart Tachograph
Rechtsgrundlagen und Pflichten des Unternehmers kennenlernen
Rechtsgrundlagen und Pflichten des Unternehmers kennenlernen

(pressebox) (Salem, 31.05.2021) Pflichten, Risiken und Lösungen für Fuhrparkbetreiber im Güter- oder Personenverkehr

Seit dem 20.08.2020 gelten bereits die ersten neuen Vorschriften, andere treten sukzessive in Kraft. Für Verkehrsunternehmen ist es daher elementar, sich mit den neuen Vorschriften zu befassen, um Bußgelder zu vermeiden. Welche Vorschriften im Detail geändert wurden und welche Besonderheiten bei der Auslegung dieser neuen Bestimmungen zu beachten sind, erfahren interessierte Unternehmen in den Seminaren von SBS Fleet-Competence. Die Seminare wurden speziell für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten entwickelt und werden in ganz Deutschland durchgeführt. Dozent und Inhaber von SBS Fleet-Competence, Olaf Horwarth, ist offizielles Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU-Kommission. Hier hält er regelmäßig Vorträge während den Sitzungen. Er ist gefragter Experte für sämtliche Praxisfragen rund um die digitalen Fahrtenschreiber. Olaf Horwarth ist Autor des Fachbuches „Digitale Kontrollgeräte von A-Z“ und zudem häufig als Sachverständiger vor Gericht im Einsatz. 

In den speziellen Praxisseminaren für Fuhrparkbetreiber werden daher auch sämtliche auf dem Markt befindliche digitale Fahrtenschreiber umfassend behandelt. Hierzu stehen im Seminar bis zu 100 Trainingsgeräte inklusive Trainingskarten zur Verfügung. So entsteht eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis. Alle Fragen können an den Geräten demonstriert, Einstellungen getestet und ggf. Mythen widerlegt werden. Elementar ist die erheblich verkürzte Frist zur Umrüstung auf den neuen Smart Tacho Version 2.

Nicht vergessen: Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind in der EU-Verordnung 403/2016 als „sehr schwere Verstöße“ bewertet – Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung. Punkt 17: fehlender Nachtrag. Drei „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) werden zu einem „schwersten Verstoß“ und können somit zum Entzug der Genehmigung führen. Nach einer Statistik des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) sind knapp 75 % aller Verstöße auf das Fahrpersonalrecht und davon wiederum ca. 70 % auf Fehler bei der Bedienung der Kontrollgeräte und bei den Nachweispflichten zurückzuführen!

Ein weiteres wichtiges Thema in den Spezialseminaren ist der Fallstrick „ausländische Fahrerlaubnisse“: Das Risiko für den Halter und Unternehmer ist immens und kann zum Entzug der Genehmigung führen. 

Hervorzuheben ist, dass sämtliche Aussagen im Seminar durch Rechtsgrundlagen belegt, Mythen auf gleiche Weise widerlegt werden. Vermeiden Sie Bußgelder durch fundierte Kenntnisse statt Mythen!

Ansprechpartner:

Herr Olaf Horwarth
Telefon: 075532194004
Zuständigkeitsbereich: Inhaber

Über SBS Fleet-Competence: Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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