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(pressebox) (Fürth, 02.04.2007) In Europa, Australien und Neuseeland sind die Laserschutznormen EN207 und EN208 verbindlich und für alle Anwender von Laseranlagen zu berücksichtigen. Die Schweiz nimmt aber in vielerlei Hinsicht eine europäische Insellage ein. Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch in der Unsicherheit wieder, welche Laserschutzvorschriften zur Anwendung gebracht werden müssen.
Um die Rechtssicherheit der verantwortlichen Laborleiter, Laserschutzverantwortlichen und anderer Personen in Schlüsselpositionen der Lasertechnik in dieser Hinsicht zu erhöhen, veranstaltet die ETH Zürich in Kooperation mit dem führenden Hersteller von Laserschutzprodukten, der LASERVISION GmbH & Co. KG und der Universität Zürich im Mai eine 4-tätige Schulung zu diesem Thema.
Als Mitglied der CEN (Comité Européen de Normalisation / Europäisches Komitee für Normung) ist auch die Schweiz verpflichtet die EN207/208 in ihr Normenwerk zu implementieren und hat dies auch bereits getan. Somit sind diese beiden Normen zwingend anzuwenden.
Ziel der Veranstaltung ist es, das Wissen über die notwendigen und verpflichtenden Laserschutzbestimmungen der Teilnehmer zu vertiefen, zu festigen und den Praxisbezug herzustellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen LASERVISION und die ETH Zürich gerne zur Verfügung.
Über LASERVISION GmbH & Co.KG: LASERVISION als einer der führenden Hersteller der kompletten Palette an Laserschutzprodukten, entwickelt, fertigt und vertreibt Laserschutzbrillen, -vorhänge, Kleinfilter und Kabinenfenster auf Basis verschiedener Kunststoffe und Mineralglassorten. Alle Produkte sind CE zertifiziert und entsprechen mindestens den jeweils gültigen Normen EN207/208. Die Mehrzahl der Standardprodukte erfüllt darüber hinaus zusätzlich die noch strengeren Anforderungen der DIN GS Norm.
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