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(pressebox) (Magdeburg, 06.06.2013) Wie die IHK soeben vom Landesamt für Verbraucherschutz erfahren hat, geben wir folgendes Schreiben zu "Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitregelungen für Lkw-Fahrer, während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt" für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis.
Danach sind die einschlägigen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten, und zum Arbeitszeitgesetz bei Hochwassereinsätzen außer Kraft gesetzt.
Details und Verfahrensregelungen sind den beiliegenden Schreiben zu entnehmen.
Ansprechpartner:
Herr Frank Laudan
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (391) 5693-170
Fax: +49 (391) 5693-333170
Zuständigkeitsbereich: Pressearbeit, IHK-Zeitschrift, Internet, Marketing
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