zurück zur Übersicht
(pressebox) (Magdeburg, 21.09.2009) Jährlich werden über 2 Millionen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand allein für Lieferungen und Dienstleistungen durchgeführt. Bund, Länder und Kommunen kaufen von Bleistiften bis zum Hochleistungsrechner ein. Der Wert von Beschaffungen beläuft sich insgesamt auf ca. 265 Mrd. Euro pro Jahr.
"Will ein Unternehmen zu einem öffentlichen Auftrag ein Angebot abgeben, muss es ein viel zu kompliziertes Verfahren durchlaufen", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Es müsse sehr aufwändig seine fachliche Kompetenz, seine Leistungsfähigkeit und seine Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu gehöre eine Vielzahl von Dokumenten, die zudem noch von verschiedenen Stellen beigeholt werden müssten, z. B. vom Finanzamt oder von der Berufsgenossenschaft. "Bewirbt sich ein Unternehmen im Laufe des Jahres auf mehrere Aufträge, muss es sich immer wieder dieselben Unterlagen beschaffen und den Angeboten beifügen. Den Unternehmen und den öffentlichen Auftraggebern entstehen hierdurch insgesamt Kosten von über 1,45 Mrd. Euro", betont Wansleben.
"Mit dem Start der neuen Datenbank am 1. September 2009 - der "pq-vol" ist ein weiterer Schritt gelungen, Vergabeverfahren zu vereinfachen", betont Walther Otremba, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Zur Entlastung der Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich bieten die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen einen neuen Service an. Die bundesweite Datenbank ([Link inaktiv]) enthält Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, die präqualifiziert sind. Sie haben ihre Eignung gegenüber der IHK bzw. der Auftragsberatungsstelle nachgewiesen.
Präqualifizierung ist bei konsequenter Anwendung und Nutzung ein nicht zu unterschätzendes Instrument zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren. Unternehmen könnten sich künftig schneller, sicherer und vor allen Dingen kostengünstiger um öffentliche Aufträge bewerben. "Damit könnten Unternehmen jährlich erhebliche Bürokratiekosten sparen", betont Wansleben. Darüber hinaus spart aber auch die öffentliche Hand: Sie muss jetzt nicht mehr die einzelnen Nachweise prüfen. Geschätzte Einsparungen liegen hier bei jährlich 460 Mio. Euro.
Wird das Präqualifizierungsverfahren angewandt, sparen die Unternehmen nicht nur Geld, sondern sind auch auf der sicheren Seite: Ihr Angebot kann nicht mehr wegen veralteter oder fehlender Nachweise vom laufenden Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Angebot landet nicht auf dem Haufen der Angebote, die der öffentliche Auftraggeber aus formalen Gründen nicht mehr in seine Zuschlagsentscheidung einbeziehen darf. In vielen Fällen beträgt die Ausschlussquote wegen formaler Fehler bis zu 80 %. "Um so wichtiger ist es, dass die Präqualifizierung von allen öffentlichen Auftraggebern akzeptiert wird", appelliert Otremba. "Dafür werben das Bundeswirtschaftsministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ausdrücklich." Die nötigen Rechtsgrundlagen für Präqualifizierungsverfahren seien sowohl im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als auch auf Vorschlag des BMWi in der demnächst geltenden Fassung der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) geregelt.
Weitere Informationen: [Link inaktiv].
zurück zur Übersicht