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(pressebox) (Essen, 03.04.2014) Für ortsfeste Montagen z.B. auf Schrottplätzen kommen verstärkt Ladekrane zum Einsatz. Wichtig ist, dass diese ortsfest montierten Krane nicht betriebsbereit sind. Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung müssen sie nach der Montage durch einen hierfür ermächtigten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
Die Veranstaltung: Ortsfeste Ladekrane findet am 18.06. 2014 in Essen statt.
Ermächtigte Sachverständige für die Abnahmeprüfung von LKW-Kranen können hier eine Erweiterung Ihrer Ermächtigung für ortsfeste Ladekrane erlangen.
Schwerpunkte sind: EG-Recht-Prüfungen gemäß BGV D6 und BetrSichV, Herstellerinformationen, Definition LKW-Ladekran, Prüfpunkte (Fundament, Zugang, Sicherheitsabstände)
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/...
Ansprechpartner:
Frau Ute Jasper
Telefon: +49 (201) 1803-239
Fax: +49 (201) 1803-263
Zuständigkeitsbereich: Fachbereich Management
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