Pfeil zurück zur Übersicht

Anerkannter Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte auch online anerkannt

Anerkannter Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte auch online anerkannt
Anerkannter Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte auch online anerkannt

(pressebox) (Essen, 21.04.2020) Mindestens alle zwei Jahre muss ein bestellter Abfallbeauftragter einen anerkannten Lehrgang zur Auffrischung seiner Fachkunde besuchen.

Laut Anlage 1 zu § 9 der AbfBeauftrV sollen in diesem Kurs, Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik (u. a. Recht, Arbeitsschutz, Haftung, Entsorgung) sowie Kenntnisse über die Position des Abfallbeauftragten (Rechte, Pflichten, Bestellung) behandelt werden.

"Es sind nicht die Probleme, die einen aufhalten, sondern die fehlenden Lösungen"-

Das Haus der Technik bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre benötigte Fortbildung nun in einem anerkannten online Seminar aufzufrischen.

In unserer nach §§ 58 - 60 des KrWG und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV anerkannten Fortbildungsveranstaltung für Abfallbeauftragte „UMSETZUNG DES KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZES IN DIE PRAXIS“ treffen Sie auf unserer erfahrenen Referenten- Nur eben mit Abstand!

Weiterer Informationen unter: https://www.hdt.de/W-H090-05-146-0

Ansprechpartner:

Herr Stefan Koop
Fachbereich Maschinenbau - Produktion - Transport - Umweltschutz
Telefon: +49 (201) 1803-388
Fax: +49 (201) 1803-263

Datei-Anlagen:
Pfeil zurück zur Übersicht