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Exportberatung informiert: Aufträge in der Schweiz leichter abwickeln

Die Bürokratie wird weniger
Handwerkskammer Region Stuttgart
Handwerkskammer Region Stuttgart

(pressebox) (Stuttgart, 29.07.2004) Wer in der Schweiz einen Auftrag ausführte, musste bisher aufwändige Genehmigungen vorweisen. Seit 1. Juni 2004 hat sich einiges vereinfacht. Während ein Handwerker, der einen Auftrag in Österreich oder Frankreich durchführt, keine aufenthalts- und arbeitsrechtliche Genehmigung benötigt, war der Einsatz in der Schweiz von einer zum Teil zeit- und kostenintensiven Bewilligung durch das kantonale Arbeitsamt abhängig. Die Bürokratie wirkte abschreckend. Der Grund: Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union.

Ansprechpartner:

Frau Ursel Prehn
Telefon: ++49 711 1657-261
Fax: ++49 711 1657-859
Zuständigkeitsbereich: Sekretärin der Geschäftsleitung

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