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(pressebox) (Karlsruhe, 21.06.2019) Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.04.2020 und 30.09.2020 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2019 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Antragsformulare sind bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle erhältlich. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe unter http://www.hwk-karlsruhe.de/....
Ansprechpartner:
Frau Sibylle v. Ascheraden-Lang
Handwerkskammer Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
Zuständigkeitsbereich: Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit
Team Meisterprüfung
Telefon: +49 (721) 1600-150
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