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(pressebox) (Karlsruhe, 16.04.2018) Die Gesellenprüfungen Sommer 2018 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten Mai bis August statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte Mai 2018 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung von Arbeitsaufgaben und gegebenenfalls der mündliche Prüfungsteil.
Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04.2018 und dem 30.09.2018 endet, stehen zur Prüfung an. Die Antragsformulare für die Prüfungsanmeldung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende März zugesendet.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens 30. April 2018 bei den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse abzugeben.
Fragen zur Prüfung wie beispielsweise Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes usw., beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf den Antragsformularen vermerkt sowie auf der Homepage der Handwerkskammer unter: http://www.hwk-karls-ruhe.de/innungen abrufbar.
Ansprechpartner:
Herr Alexander Fenzl
Telefon: +49 (721) 1600-116
Fax: +49 (721) 1600-199
Frau Sibylle v. Ascheraden-Lang
Handwerkskammer Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
Zuständigkeitsbereich: Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit
Frau Regine Dinges
Telefon: +49 (721) 1600-126
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