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(pressebox) (Karlsruhe, 26.09.2017) Die Gesellenprüfungen Winter 2017/2018 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten November 2017 bis März 2018 statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte November 2017 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung des Prüfungsstücks oder der Arbeits-probe und gegebenenfalls der mündliche Prüfungsteil.
Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2017 und 31.03.2018 endet, stehen zur Prüfung an.
Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben bereits Ende September zugesandt.
Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulas-sung zur Prüfung bis spätestens 27.Oktober 2017 bei den zuständigen Prüfungsausschüssen bzw. Innungen abgegeben werden müssen.
Fragen zur Prüfung beantworten die Ansprechpartner der Innungen in den Geschäftsstellen.
Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt oder auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.
Ansprechpartner:
Herr Alexander Fenzl
Telefon: +49 (721) 1600-116
Fax: +49 (721) 1600-199
Zuständigkeitsbereich: Bei redaktionellen Rückfragen
Frau Sibylle v. Ascheraden-Lang
Handwerkskammer Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
Zuständigkeitsbereich: Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit
Frau Regine Dinges
Telefon: +49 (721) 1600-150
Zuständigkeitsbereich: Bei Rückfragen zum Thema
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