Pfeil zurück zur Übersicht

Gesellenprüfungen Winter 2013/2014

Zulassungsfristen beachten
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Karlsruhe

(pressebox) (Karlsruhe, 08.10.2013) Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen Winter 2013/2014 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten November bis März statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte November 2013 durchgeführt wird. Daran schließt sich die Fertigung von Arbeitsaufgaben (Prüfungsstück/Arbeitsprobe) und gegebenenfalls der mündliche Prüfungsteil an.

Zur Prüfung vorgesehen sind diejenigen Auszubildenden aus Handwerksbetrieben, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2013 und 31.03.2014 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen beziehungsweise den. Innungen bis spätestens 28. Oktober 2013 abzugeben.

Die Antragsformulare sind den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt worden.

Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.

Ansprechpartner:

Frau Sibylle v. Ascheraden-Lang
Handwerkskammer Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
Zuständigkeitsbereich: Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit

Frau Eva Sitter
Telefon: +49 (721) 1600-151
Fax: +49 (721) 1600-217

Herr Alexander Fenzl
Telefon: +49 (721) 1600-116

Datei-Anlagen:
Pfeil zurück zur Übersicht