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Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Rechtzeitig Antrag stellen

(pressebox) (Karlsruhe, 21.01.2009) Neben der Ablegung der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nach Ablauf der regulären Ausbildungszeit gibt es im Handwerk die Möglichkeit, bei besonders guten Leistungen die Lehrabschlussprüfung vorzeitig abzulegen.

Die Kammer macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen bis spätestens 1. März 2009 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge müssen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.

Einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Sommer 2009 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.03.2010 auslernen würden und folgende Voraussetzungen erfüllen:

- das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- das Zwischenprüfungszeugnis weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten wird.

Anträge und weitere Informationen erhalten Auszubildende und Betriebe bei den Dienststellen der Handwerkskammer Karlsruhe für den Bereich Karlsruhe unter +49 (721) 1600-148 oder 149, für Pforzheim unter +49 (7231)428068-0, für Baden-Baden unter +49 (7221) 996569-0 sowie für den Bereich der Kreishandwerkerschaft Calw unter +49 (7051) 2162.

Fragen zur Zulassung beantwortet das Sachgebiet Gesellenprüfung +49 (721) 1600-151 der Handwerkskammer Karlsruhe.

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