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Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Jetzt für den Sommer 2022 beantragen
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Karlsruhe

(pressebox) (Karlsruhe, 02.02.2022) Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.10.2022 und 31.03.2023 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,

- eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,

- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,

- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),

- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2022 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/....

Ansprechpartner:

Frau Julia Brandt-Wolf
Telefon: +49 (721) 1600-150

Herr Alexander Fenzl
Telefon: +49 (721) 1600-116
Fax: +49 (721) 1600-199

Frau Sibylle v. Ascheraden-Lang
Handwerkskammer Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
Zuständigkeitsbereich: Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit

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