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(pressebox) (Berlin, 26.08.2026) Mikroplastik ist allgegenwärtig, da es sich grenzüberschreitend leicht über Luft, Oberflächengewässer und Meeresströmungen verteilt. Die nachweislich umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik sind klar belegt, gesundheitliche Risiken für den Menschen potentiell möglich.
Die drittgrößte Quelle unabsichtlich in der Umwelt vorhandenen Mikroplastiks in der Europäischen Union ist das Freisetzen von Kunststoffgranulat. Die EU-Verordnung (EU) 2025/2365, seit Dezember 2025 in Kraft, definiert Kunststoffgranulat als:
„…eine Masse aus polymerhaltigem Material, unabhängig von ihrer Gestalt, Form oder Größe, die für die Formgebung bei der Herstellung von Kunststofferzeugnissen erzeugt wird, unabhängig davon, was ihre tatsächliche Verwendung ist.“
Darunter fallen etwa Pellets, Granulate, Pulver, Flocken u. a.
Die Verordnung enthält verpflichtende Vorgaben, um Freisetzungen von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette zu vermeiden.
Welche Unternehmen sind von der Verordnung betroffen?
Die Verordnung gilt für natürliche und juristische Personen:
Das bedeutet, die Regelungen gelten für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette:
Für betroffene Unternehmen entstehen daraus eine Reihe von Verpflichtungen:
Risikomanagementplan
Unternehmen müssen einen Risikomanagementplan für jede Anlage erstellen, unter Berücksichtigung der Art und Größe der Anlage und des Umfangs ihrer Tätigkeiten. Die Anforderungen des Risikomanagementplanes sind in der Anlage 1 der Verordnung verankert und umfassen:
Umsetzung von Maßnahmen zur Verminderung von Freisetzungen
Unternehmen müssen Maßnahmen zur Minderung von Freisetzungen identifizieren und umsetzen, dazu zählen:
Umgang bei Freisetzungen
Falls es dennoch zu Freisetzungen von Kunststoffgranulat kommt, sind Unternehmen dazu verpflichtet:
Dokumentationspflicht
Nachweisplichten bestehen für:
Zertifizierungspflichten mit Zeitplan
Wann und wie Unternehmen die Konformität der verpflichtenden Dokumente nachweisen müssen, hängt von Jahresmenge des gehandhabten Kunststoffgranulats und Größe des Unternehmens ab. Hierzu wurden in der Verordnung verschiedene Schwellenwerte definiert.
[Eine Übersichtstabelle befindet sich in den News der GUTcert]
Vorschriften über Genehmigungen und Umweltmanagementsysteme
Unternehmen mit genehmigungspflichtigen Anlagen können den Nachweis über die Einhaltung der in der Verordnung beschriebenen Anforderungen auch durch das Einreichen und späteres Aktualisieren des Risikomanagementplanes bei der zuständigen Behörde nachweisen. Notwendig ist dabei, dass die zuständige Behörde regelmäßig Vor-Ort-Inspektionen durchführt.
Genehmigungspflichtige Anlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie sind in Anhang 1 4. BImSchV aufgelistet und.
Unternehmen können die Konformität auch durch bestehende Umweltmanagementsysteme (EMAS, ISO 14001) nachweisen. Die Konformitätsbestätigung über die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung werden in den Vor-Ort-Audits überprüft und bestätigt.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig sicherstellen, dass:
Kurse
Die GUTcert Akademie bietet ein umfassendes Schulungsprogramm rund um das Themengebiet Umweltmanagement.
Ansprechpartner:
Frau Maike Akgül
Telefon: +49 (30) 2332021-703
Herr Hannes Kaiser
Telefon: +49 (30) 2332021-801
Über GUTcert GmbH:
Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards und die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.
Als Mitglied der AFNOR-Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, das weltweit 37 Niederlassungen umfasst und mit 3.000 Auditoren und 70.000 Kunden in über 100 Ländern betreut.
Die GUTcert-Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.
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