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Greenwashing-Verbot in Deutschland ab September 2026

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das Gesetz zur nationalen Umsetzung der Empowering Consumers Directive (EmpCo) beschlossen (2024).
GUTcert GmbH
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(pressebox) (Berlin, 25.03.2026) Ziel ist, Verbraucherinnen und Verbraucher zu befähigen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen – und irreführende Umwelt- und Sozialangaben, sog. „Greenwashing“ wirksam zu verhindern.

Die Folge für betroffene Unternehmen sind verschärfte Regeln gegen Greenwashing, neue Informationspflichten und erheblicher Anpassungsbedarf – bei knappen Fristen: Ab 27. September 2026 müssen deutlich strengere Anforderungen an die Begriffe „Umwelt-, Klimafreundlich etc.“ erfüllt werden.

Durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sollen die Vorgaben der EmpCo in nationales Recht umgesetzt werden. Gegenüber dem Referentenentwurf (Juli 2025) enthält das beschlossene Gesetz kleinere Änderungen. Beispielsweise verwendet es den Begriff der „geschäftlichen Handlung“ anstelle der „kommerziellen Kommunikation“ im Kontext von Umweltaussagen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist mit der Werbung von ISO 14001 und EMAS?

Künftig müssen Anwender in ihren Aussagen genau darauf achten, worauf sich ein Siegel oder ein Logo bezieht. Ein Logo für ISO 14001 oder EMAS bestätigt ausschließlich die Zertifizierung des Unternehmens und trifft keine Aussage über die Umweltfreundlichkeit seiner Produkte oder Dienstleistungen.

Ein aktueller Fall:

Auf der Verpackung eines Baumarktprodukts befindet sich das Logo einer renommierten Prüfgesellschaft. Tatsächlich bezieht sich dieses jedoch lediglich auf die Bestätigung der Wirksamkeit des unternehmensinternen Managementsystems nach ISO 14001. Da dies nicht klar spezifiziert wird, entsteht eine irreführende Aussage über die Eigenschaften des Produkts oder der Verpackung.

Bis September 2026 stellt dies „lediglich“ einen Verstoß gegen die korrekte Anwendung von Prüfzeichen dar, deren ordnungsgemäße Verwendung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle überwacht wird. Ab dem 27.09.2026 jedoch wird eine solche Aussage zusätzlich als nicht gesetzeskonform eingestuft.

Der Unterschied ist eindeutig und wesentlich.

Weiterführende Informationen:


Ansprechpartner:

Frau Yulia Felker
Telefon: +49 (30) 2332021-855

Über GUTcert GmbH: Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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