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(pressebox) (Berlin, 23.10.2023) Die am 17. August 2023 neu in Kraft getretene Batterieverordnung aktualisiert die Zielvorgaben für die Batterieindustrie. Mit der Verordnung sollen die folgenden Zielvorgaben und Ziele umgesetzt werden:
Die Ausarbeitung einer harmonisierten Norm ist noch in Arbeit. Die Gesetzgebung wird auch andere Merkmale hinzufügen, insbesondere in Bezug auf Elektroauto- und Industriebatterien, die nun einen "Batteriepass" mit QR-Code mit sich führen müssen, der alle technischen Informationen der Batterie enthält (bspw. den CO2-Fußabdruck). Bis zum 18. Februar 2025 wird die Kommission Leitlinien für die Anwendung der Sorgfaltspflicht veröffentlichen.
Der CO2-Fußabdruck muss auf Basis des Anhang II der Richtlinie erstellt werden und basiert auf den Grundregeln der Product Environmental Footprint Standards der EU. Eine Verifizierung dieses Fußabdrucks wird durch die GUTcert angeboten.
Übersicht anstehender gesetzlicher Verschärfungen
Ansprechpersonen
Fragen zu den aktualisierten Zielvorgaben für die Batterieindustrie beantwortet David Kroll.
Ansprechpartner:
Herr David Kroll
Emissionshandel
Telefon: +49 (30) 2332021-63
Zuständigkeitsbereich: Fachleiter
Über GUTcert GmbH:
Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.
Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.
Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.
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