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(pressebox) (Berlin, 30.03.2022) Der seit Anfang März vorliegende Referentenentwurf zum „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ sieht im Artikel 1 und 2 eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (voraussichtlich EEG 2023) vor.
Inländische Stromerzeugung soll nun bereits 2035 (statt wie bisher 2050) vollständig auf Erneuerbaren Energien (EE) basieren. Gemäß § 1 Abs. 2 EEG 2023 beträgt das aktuelle 2030-Zwischenziel für den Anteil an erneuerbaren Energien des Bruttostromverbrauch jetzt bei 80 Prozent, d.h. im Jahr 2030 sollen rund 572 Terrawattstunden (TWh) aus EE erzeugt werden. Aktuellen liegt der EE-Anteil bei ca. 42 Prozent, die EE-Erzeugung bei 240 TWh.
Größte Änderungen sind in den Bereichen Solarenergie, Windenergie an Land und Biomasse zu erwarten. Auch Differenzverträge, Innovationsausschreibungen und Wasserstoffbasierte Stromspeicherung sieht Änderungen vor. Genaueres können hier im Referentenentwurf nachgelesen werden.
Am 01. Januar 2023 soll das EEG 2023 in Kraft treten. Noch muss der Entwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
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Energiedienstleistungen
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