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Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) an AED

Änderung der MPBetreibV zum 1.1.2017
DISTLER Medizintechnik ® now part of KESSEL
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(pressebox) (Mörfelden-Walldorf, 17.05.2017) Mit der Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zum 1.01.2017 sind nun auch automatisierte externe Defibrillatoren (AED) STK pflichtig geworden.
Betroffen sind die Geräte, welche bei Firmen, Vereinen, Behörden und Hilfsorganisationen vorgehalten werden. Bisher waren die meisten dieser AED Geräte durch den Hersteller von der STK befreit. Die STK Pflicht gilt nicht für Defibrillatoren, welche im öffentlichen Raum wie z.B. Bahnhöfen und Marktplätzen für den Notfall zur Verfügung stehen.

Im § 11 MPBetreibV heißt es hierzu:

Abweichend von Absatz 1 kann für Automatische Externe Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind, eine sicherheitstechnische Kontrolle entfallen, wenn der Automatische Externe Defibrillator selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt.

Die DISTLER Medizintechnik GmbH führt die geforderte Sicherheitstechnische Kontrolle herstellerunabhängig an AED´s in der eigenen Servicewerkstatt oder vor Ort durch.

Ansprechpartner:

Herr Lukas Distler
Telefon: +49 (6105) 9769-0
Fax: +49 (6105) 976915
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Über DISTLER Medizintechnik ® now part of KESSEL: Die DISTLER Medizintechnik GmbH mit Sitz in Mörfelden-Walldorf ist ein zertifizierter Dienstleister und Lieferant in der Medizintechnik Branche.
Seit der Gründung im Jahr 2005 konnte das Angebot kontinuierlich ausgebaut werden.
Neben dem Vertrieb von Praxisbedarf liegt der Schwerpunkt in der Durchführung von Sicherheitstechnischen- und Messtechnischen Kontrollen, insbesondere an AED, Blutdruckmessgeräten und Thermometern.

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