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EU-Datenschutzgrundverordnung: Hohe Bußgelder drohen, wenn Unternehmen sich nicht ausreichend vorbereiten

Informationen und Diskussionen zur Datenschutzgrundverordnung beim Datenschutztag 2017 am 25. September in Köln
Marit Hansen (Quelle ULD)
Marit Hansen (Quelle ULD)

(pressebox) (Köln, 01.08.2017) Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und an das neue BDSG anpassen. Das bedeutet für viele Unternehmen einen immensen Aufwand. Es besteht Handlungsbedarf in nahezu allen Bereichen und Prozessen. Es drohen hohe Bußgelder, daher geraten die Betriebe zunehmend unter Druck. Für Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte ist es wichtig sich jetzt auf den aktuellen Stand zu bringen und mit Kollegen zu diesen Themen auszutauschen

Am 25. September wird sich daher der 5. Datenschutztag in Köln intensiv mit dem Thema „EU-Datenschutzgrundverordnung“ beschäftigen. Prominente und kompetente Experten, wie Marit Hansen, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein oder Rechtsanwalt Thomas Müthlein aus dem Vorstand der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, werden dort über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen berichtet und es werden Handlungsempfehlungen gegeben. Zudem werden viele Themen diskutiert, die im beruflichen Alltag der Teilnehmer auftreten können.

Unter der Moderation von Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt werden Fragestellungen wie „Was muss ich in Bezug auf Bußgelder aus der DSGVO erwarten?“ oder „Was muss ich bis Mai 2018 für die DSGVO vorbereiten?“ ebenso geklärt, wie die neuen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten.

Die COMPUTAS-Konferenzen sind bekannt für ihre professionelle und kommunikative Atmosphäre. Der Veranstalter sorgt für ein entspanntes Ambiente und versucht zum vertieften, persönlichen Gedankenaustausch in angenehmen Rahmen zu animieren.

Weitere Informationen, die genaue Agenda und eine Online-Anmeldemöglichkeit sind auf der Webseite des Veranstalters unter www.computas.de zu finden.

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