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Fehler bei neuer Energiesteuer und Stromsteuer vermeiden

In Kürze treten die neuen Regelungen des novellierten Energie- und Stromsteuergesetzes in Kraft. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Veränderungen des Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetzes sowie der neuen Verordnung.
Das BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult bietet ab Januar 2018 Intensivseminare zum novellierten Energie- und Stromsteuergesetz an. (Bild: BHKW-Infozentrum / presentermedia)
Das BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult bietet ab Januar 2018 Intensivseminare zum novellierten Energie- und Stromsteuergesetz an. (Bild: BHKW-Infozentrum / presentermedia)

(pressebox) (Rastatt, 30.11.2017) Am 2.Juni 2017 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit kann das neue Energie- und Stromsteuergesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sofern bis dahin die Regelungen mit der EU-Kommission hinreichend geklärt werden.
Mitte Oktober 2017 wurden außerdem der Entwurf für die Änderung der Stromsteuer-Durchführungs- (StromStV) und Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) veröffentlicht. Auch diese sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend notwendig.

Neue Intensivseminare mit zusätzlicher Diskussionszeit
Die neuen Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz vermitteln strukturiert die Grundlagen, geht aber auch intensiv auf Details ein. Dabei wird immer der Praxisbezug in den Mittelpunkt gestellt und konkrete Fälle, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgetragen werden, besprochen.
Um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können, ist die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren auf 15-25 Personen begrenzt. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können. Die neuen Seminare zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 beginnen daher auch bereits um 9:00 Uhr. Daraus resultieren zusätzliche 30 Minuten für konkrete Fragestellungen.

Hervorragend bewertete Seminarreihe
Die vergangenen fünf Veranstaltungen wurden von den rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,4 von 10 Punkten bewertet. 100 % der Teilnehmer würden diese Veranstaltung weiterempfehlen.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Ines Kneipp
Rechnungs-/Konferenzabteilung
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Rechnungen, Konferenzen und Seminare

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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