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Was ändert sich im Energie- und Stromsteuer-Gesetz 2018?

Das zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Was ändert sich für Steuerpflichtige? Eine Übersicht gibt ein Vortrag im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz in Dresden.
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz 2018 sowie das KWK-Gesetz 2017 samt KWK-Ausschreibungsverordnung stehen im Fokus einiger Vorträge im Rahmen des KWK-Jahreskongresses 2017 in Dresden (Bild: fotomek - fotolia)
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz 2018 sowie das KWK-Gesetz 2017 samt KWK-Ausschreibungsverordnung stehen im Fokus einiger Vorträge im Rahmen des KWK-Jahreskongresses 2017 in Dresden (Bild: fotomek - fotolia)

(pressebox) (Rastatt, 06.09.2017) Am 2.Juni 2017 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit kann das neue Energie- und Stromsteuergesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sofern bis dahin die Regelungen mit der EU-Kommission hinreichend geklärt werden.

Veränderungen für KWK-Anlagenbetreiber
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz enthält einige Änderungen, die auch für KWK-Anlagenbetreiber wichtig sind. Hierzu gehört u. a. die Anrechenbarkeit von Investitionsbeihilfen bei der Rückerstattung der Energiesteuern.
Aber auch die neuen Melde- und Berichtspflichten im Rahmen der Energiesteuer-Transparenzverordnung sollten KWK-Anlagenbetreiber bekannt sein.

Vortrag und Diskussion im Rahmen der KWK 2017
Im Rahmen des diesjährigen KWK-Kongresses am 10./11. Oktober 2017 in Dresden wird Niko Liebheit von der Sozietät Becker Büttner Held am 11. Oktober 2017 praxisnah auf die Veränderungen für KWK-Anlagenbetreiber eingehen. Herr Liebheit realisiert auch ganztägige Intensivseminare zu energie- und stromsteuerlichen Themen für BHKW-Consult.

Intensivseminar und Workshop
Ein solches Intensivseminar über die Bestimmungen des Energie- und Stromsteuer-Gesetzes findet am 12. September 2017 in Berlin statt. Für dieses Seminar stehen aber nur noch zwei freie Plätze zur Verfügung.
Im Dezember 2017 und Januar 2018 finden zweitägige Workshops zu den "Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis" statt. Im Rahmen dieser Workshops wird das Energie- und Stromsteuergesetz ebenfalls in mehreren Vorträgen praxisnah und sehr ausführlich behandelt.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Ines Kneipp
Rechnungs-/Konferenzabteilung
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Rechnungen, Konferenzen und Seminare

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Ab Ende 2017 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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