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Fehler bei der Energie- und Stromsteuer vermeiden

Am 1. Januar 2018 treten die neuen Regelungen des novellierten Energie- und Stromsteuergesetzes in Kraft. Informationen über die Veränderungen des Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetzes sind zur Vermeidung kostenintensiver Fehler erforderlich.
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten im September ein eintägiges Intensivseminar zum Energie- und Stromsteuergesetz an. (Quelle: M. Schuppich - Fotolia)
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten im September ein eintägiges Intensivseminar zum Energie- und Stromsteuergesetz an. (Quelle: M. Schuppich - Fotolia)

(pressebox) (Rastatt, 27.07.2017) Anfang Juni 2017 wurden die neuen Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Am 1. Januar 2018 tritt das neue Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz in Kraft.

Auswirkungen auf Stromerzeugungsanlagen
Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände z. B. für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor. Änderungen betreffen insbesondere die Kumulierung von Investitionsbeihilfen und einer vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung.

Intensivseminar im September 2017
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 12. September 2017 in Berlin ein eintägiges Intensivseminar zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz an (https://www.bhkw-konferenz.de/...).
Dort werden praxisnah die Grundlagen, die administrativen Voraussetzungen sowie die Neuerungen des Energie- und Stromsteuergesetzes in kleiner Teilnehmergruppe behandelt.

KWK-Jahreskonferenz 2017
Die wichtigsten Neuerungen der Energie- und Stromsteuer-Novelle werden im Rahmen der Jahreskonferenz "KWK 2017 - Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz" am 10./11. Oktober 2017 im Dresdner Kongresszentrum thematisiert (http://www.kwk2017.de).
Der KWK-Jahreskongress mit mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern fungiert auch als einer der Treffen der KWK-Branche.

Workshop über rechtliche Rahmenbedingungen
Gegen Ende des Jahres wird der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen“ am 6./7. Dezember 2017 (https://www.bhkw-konferenz.de/...) das neue Energie- und Stromsteuergesetz noch einmal ausführlich behandeln.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Ines Kneipp
Rechnungs-/Konferenzabteilung
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Rechnungen, Konferenzen und Seminare

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Ab Ende 2017 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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