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KWK-Gesetz 2017 und zukünftige KWK-Ausschreibungen

Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2017) ist von einigen Veränderungen in Bezug auf Administration und Fördermechanismus geprägt.
Die Veränderungen innerhalb des KWK-Gesetzes haben erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung und den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen (fotomek - Fotolia)
Die Veränderungen innerhalb des KWK-Gesetzes haben erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung und den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen (fotomek - Fotolia)

(pressebox) (Rastatt, 14.03.2017) Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2017) wartet mit einigen Veränderungen auf. Dies betrifft einerseits die administrativen Voraussetzungen bei der Zulassung, der Jahresmeldung sowie der Förderung.
Andererseits ändert sich für KWK-Anlagen über 1 MW elektrischer Leistung bis zu 50 MW das Förderregime. Statt einer festen Vergütung (KWK-Zuschlag) müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen dieser Größenklasse in einer Ausschreibung um eine Förderung bewerben.

Das BHKW-Infozentrum rechnet damit, dass die Verordnung zur KWK-Ausschreibung bis spätestens Juni 2017 veröffentlicht wird.

BHKW-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG
Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz 2017 (http://www.bhkw2017.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt. Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2017. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen durch das Ausschreibungsverfahren eingegangen - und welche Auswirkungen diese haben könnten.
Außerdem werden wichtige Fragestellungen zur Administration des neuen KWK-Gesetzes im Rahmen eines Dialogs mit der Leiterin des zuständigen BAFA-Referats, Frau Christiane Fuckerer, diskutiert.

Die Jahreskonferenz „BHKW 2017 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ findet am 4./5. April 2017 in Kassel statt. Zu diesem Kongress werden mehr als 200 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem werden bei diesem BHKW-Branchentreff mehr als 25 Aussteller vor Ort sein.

Wieder ins Programm aufgenommen wurde das eintägige "KWKG-Intensivseminar". Die vierzehnte Auflage des KWKG-Intensivseminars findet am 27. Juni 2017 in Karlsruhe statt (https://www.bhkw-konferenz.de/...).

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Ines Kneipp
Rechnungs-/Konferenzabteilung
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Rechnungen, Konferenzen und Seminare

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Herbst 2017 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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