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Neues KWK-Gesetz und zukünftige KWK-Ausschreibungen

Mitte September 2016 wird die EU-Kommission die förmliche Genehmigung des KWK-Gesetzes vorlegen. Über die Änderungen wie das Ausschreibungsverfahren informiert die KWK-Jahreskonferenz 2016.
Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) steht im Fokus einiger Veranstaltungen von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum (fotomek - Fotolia)
Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) steht im Fokus einiger Veranstaltungen von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum (fotomek - Fotolia)

(pressebox) (Rastatt, 29.08.2016) Am 24. August 2016 informierte das Bundeswirtschaftsministerium die KWK-relevanten Verbände über die Ergebnisse der beihilferechtlichen Genehmigung des KWK-Gesetzes. Für Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW wird die Förderung zeitnah – frühestens jedoch ab Anfang 2017 – auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt.

Dies bedeutet, dass nicht nur das KWK-Gesetz verändert sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden muss. Voraussichtlich bis Ende September 2016 wird das Bundeskabinett den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des KWK-Gesetzes vorlegen. Dieses könnte dann Ende Oktober den Bundestag passieren.

Aber welche Auswirkungen beinhalten die von der EU-Kommission eingebrachten Veränderungen auf die dezentrale Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?

KWK-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG
Im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz 2016 (http://www.kwk2016.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt. Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2016. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen durch das Ausschreibungsverfahren eingegangen - und welche Auswirkungen diese haben könnten.

Die Jahreskonferenz „KWK 2016 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ findet am 25./26. Oktober 2016 in Magdeburg statt. Zu diesem Kongress werden mindestens 120 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem werden bei diesem KWK-Branchentreff rund 20 Aussteller vor Ort sein.

Außerdem findet am 23. November 2016 in Berlin ein ganztägiges Intensivseminar zum neuen KWK-Gesetz statt (http://www.kwkg2016.de/...).

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Ines Kneipp
Rechnungs-/Konferenzabteilung
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Rechnungen, Konferenzen und Seminare

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Ende 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/...), auf Twitter (www.twitter.com/...) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/...).

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