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Stromeinspeisevergütung für KWK-Anlagen wird im Jahre 2016 steigen

Der KWK-Index im vierten Quartal könnte nach Prognose des BHKW-Infozentrums auf 3,4 bis 3,6 Cent/kWh steigen. KWK-Anlagen würden demnach ab Januar 2016 eine um rund 5 bis 9 Prozent gestiegene Stromvergütung im ersten Quartal des neuen Jahres erhalten
Der KWK-Index an der Strombörse EEX wird im letzten Quartal 2015 nach Prognose des BHKW-Infozentrums wieder leicht steigen.  (EEX-Marktsteuerung © Jeibmann Photographik / EEX AG)
Der KWK-Index an der Strombörse EEX wird im letzten Quartal 2015 nach Prognose des BHKW-Infozentrums wieder leicht steigen. (EEX-Marktsteuerung © Jeibmann Photographik / EEX AG)

(pressebox) (Rastatt, 13.12.2015) Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz eine Möglichkeit dar, um dem KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, einen Wert zuzuordnen.
Dieser „übliche Preis“ wird auch als „KWK-Index“ bezeichnet und orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal (https://www.bhkw-infozentrum.de/...).

Üblicher Preis im KWKG 2016
Im neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) wird der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis als Strompreis-Element der KWK-Vergütung an Bedeutung verlieren. Da das KWKG 2016 für neu errichtete KWK-Anlagen über 100 kW eine Pflicht zur Direktvermarktung vorsieht, wird der KWK-Index zukünftig vorrangig für KWK-Anlagen bis 100 kW und nicht mehr wie bisher im KWK-Gesetz 2012 für KWK-Anlagen bis 2.000 kW interessant sein.

Positive Prognose
Der übliche Preis im vierten Quartal 2015 könnte nach Prognose des BHKW-Infozentrums auf 3,4 Cent/kWh bis 3,6 Cent/kWh steigen. KWK-Anlagen würden demnach ab Januar 2016 eine um rund 5 Prozent bis 9 Prozent geringfügig gestiegene Stromvergütung im ersten Quartal des neuen Jahres erhalten

Steigende KWK-Zuschläge für eingespeisten KWK-Strom
Außerdem werden die KWK-Zuschläge nach dem neuen KWK-Gesetz für die in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strommenge deutlich steigen. Informationen zu den Inhalten des neuen KWK-Gesetz erhalten Interessierte in Kürze auf der Informationsseite zum KWKG 2016 (http://www.kwkg2016.de).

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Frühjahr 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
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