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50% EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch

Mehr als 3 Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde sind zukünftig für Solar- und KWK-Strom geplant. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass neue PV- und KWK-Anlagen ab August für die Stromeigenversorgung eine EEG-Umlage in Höhe von 50% abführen müssen.
Die Zukunft der Eigenversorgung mit PV- und KWK-Strom steht auf der Kippe.
Die Zukunft der Eigenversorgung mit PV- und KWK-Strom steht auf der Kippe.

(pressebox) (Rastatt, 08.04.2014) Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solar- und KWK-Stroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Dies entspricht derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde (kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben sollen 15 Prozent der EEG-Umlage abführen, was derzeit rund 0,94 Cent je kWh bedeutet.

Von einer Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) mehr als 99 Prozent der selbst genutzten KWK-Strommenge aus neuen KWK-Anlagen betroffen sein. Nach Angaben des BSW-Solar sind außerdem über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen.

Als kritisch empfindet das BHKW-Infozentrum auch die Pflicht gemäß § 58 Abs. 8, Stromeigenverbrauch viertelstündlich genau zu erfassen. Gerade für Betreiber kleiner BHKW-Anlagen würde dies zu zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen führen.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
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Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken

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Aufgebaut wird derzeit eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion, die ab Mai 2014 auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) sowie auf dem dann neu gestalteten BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) eingesehen werden kann.

Eine Übernahme der Pressemeldung wir erlaubt - jedoch nur bei Nennung der Quelle (BHKW-Infozentrum Rastatt). Eine Verlinkung zur Webseite des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) wird ausdrücklich begrüßt.

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